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topplus Streit eskaliert

Pauschalierung, Abschreibung und Co.: Union lässt Verhandlung über Wachstumschancengesetz platzen​

Eigentlich wollten der Bund und die Ländern möglichst schnell einen Kompromiss für das Wachstumschancengesetz aushandeln. Daraus dürfte erst einmal nichts werden. Was Landwirte dazu wissen müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Wachstumschancengesetz droht zum Rohrkrepierer zu werden. Zunächst hatte der Bundesrat das Lieblingsprojekt der Ampel gestoppt und das Gesetzespaket in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Nun hat die Union offenbar Vorgespräche für Verhandlungen im Ausschuss abgesagt. Dies berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

Wegen des fehlenden Haushalts für 2024 fehle die Grundlage für einen Kompromiss, so die Begründung von CDU und CSU. Erst wenn für den Haushalt 2024 bekannt sei, ob und welche Steuern durch die Ampel erhöht werden oder welche Zuschüsse gestrichen werden müssen, sei eine Grundlage für Verhandlungen zum "Wachstumschancengesetz" gegeben, zitiert die Tagesschau aus Unionskreisen.

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Unsicherheit für Landwirte

Damit können auch für Landwirte wichtige Regelungen voraussichtlich nicht zum 1.1.2024 in Kraft treten. Das aus 50 Einzelmaßnahmen bestehende Paket sieht unter anderem eine Absenkung des Pauschalierungssatzes von 9 % auf 8,4 % vor. Ob es über den Jahreswechsel hinaus bei dem bisherigen Satz von 9 % bleibt, oder ob die Regierung die Absenkung im Eilverfahren über Umwege durchsetzt, ist noch nicht absehbar. top agrar hält Sie auf dem Laufenden.

Bleibt es bei den 9 %, dürfte das die wenigsten Landwirte stören. Denn die Kürzung könnte für Pauschalierer mit deutlichen Einbußen verbunden sein. Zudem gibt es deutliche Kritik an den Berechnungen. Mehr dazu finden Sie hier:Pauschalierung der Umsatzsteuer: Steuergerechtigkeit für Landwirte sieht anders aus!

Für viele Betriebe drängt die Zeit. Sollte die Regierung trotz der Kritik an der Vorsteuersenkung festhalten, wollen nicht wenige Landwirte in die Regelbesteuerung wechseln. Dies bestätigt eine Umfrage von top agrar.

Allerdings:Ein Wechsel in die Regelbesteuerung ist sogar noch bis zu zehn Tage nach Ablauf eines Kalenderjahres für dieses Jahr möglich (bis 10.1.2024 rückwirkend 2023). Auch schreibt das Umsatzsteuergesetz keine bestimmte Form für die Erklärung des Wechsels vor. Steuerexperten raten jedoch, die sogenannte Optionserklärung schriftlich beim Finanzamt einzureichen.

Steuervorteile liegen auf Eis

Neben dem Absenken des Pauschalierungssatzes enthält das Wachstumschancengesetz für Landwirte auch einiges Positives. Unter anderem soll es neue Grenzen für die Buchführungspflicht geben (statt 600.000 €/Jahr künftig 800.000 €/Jahr). Außerdem sieht der Entwurf eine befristete degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vor. Mehr Infos finden Sie hier:Wärmegesetz, Abschreibung, Pauschalierung: Das könnte sich für Landwirte zum Jahreswechsel ändern

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