Die Insolvenz des Biogasanlagenbetreibers AC Biogas GmbH (früher: Agri.Capital) trifft viele Landwirte jetzt mitten in der Maisernte. Für sie stellt sich die Frage, was in dieser Situation aus ihren Lieferverpflichtungen wird. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Bezahlung erst deutlich später als die Lieferung erfolgt – ein Modell, das die Regel sein dürfte. Nach aktuellem Kenntnisstand hat keine der rund 100 Projektgesellschaften der AC Biogas-Gruppe Insolvenz angemeldet. Das heißt, dass die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen grundsätzlich zu erfüllen sind.
AC Biogas hat kürzlich betroffene Landwirte direkt angeschrieben und um Vertrauen geworben. „Die Beziehungen zu unseren Landwirten und die Aufrechterhaltung der Lieferverträge sind ein wesentlicher Faktor und die Rohstoffversorgung unserer Anlagen ein wichtiger Baustein unseres operativen Geschäftes,“ heißt es in dem Schreiben, das top agrar vorliegt.
AC Biogas gehe davon aus, sämtliche Verpflichtungen aus bestehenden kurz – und langfristigen Verträgen mit Dienstleistern und Landwirten erfüllen zu können. Die finanzierenden Banken hätten dem Unternehmen volle Unterstützung zugesagt. Das gelte auch für bereits erfolgte Lieferungen und Leistungen. Für die bereits laufende Maisernte 2014 bittet AC Biogas die Landwirte, die vertraglichen Lieferungen einzuhalten.
Die Sorge um die Erfüllung der Substratlieferverträge bleibt jedoch, da in der Regel Zahlung erst nach Lieferung vorgesehen ist. Wie mit dieser Situation umzugehen ist, hängt nach Aussage von Rechtsanwalt Dr. Christian Heine von der Kanzlei Wolter Hoppenberg in Hamm immer von der konkreten vertraglichen Situation ab. Angesichts der in Rede stehenden Summen, um die es im Einzelfall geht, sollte man sich aber rechtlichen beraten lassen.
Unter anderem sollten sich die betroffenen Landwirte bemühen, im Liefervertrag für die Rohstofflieferung einen erweiterten Eigentumsvorbehalt durchzusetzen. „Erweitert“ heißt in diesem Fall, dass die Lieferung dann auch bei einer Vermischung oder Verarbeitung im Eigentum des Landwirtes verbleibt. Jedoch ist selbst bei einer solchen Konstruktion das Ausfallrisiko nicht vollständig gebannt. „Daher sollten die Lieferanten sich an die jeweiligen Biogasanlagen-Projektgesellschaft wenden und sich um eine Absicherung der Zahlung bemühen,“ rät Heine. Als Sicherung käme z.B. die Gewährung einer Bankbürgschaft oder die Hinterlegung des Rechnungsbetrages in Betracht. Wichtig sei es jedoch, die Frage der wirtschaftlichen Absicherung jetzt aktiv anzugehen.