Künftig könnte auch flüssiges Biomethan (Bio-LNG) als Biokraftstoff auf die Treibhausquote angerechnet werden. Das besagt der Referentenentwurf der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), den das Bundesumweltministerium (BMU) kürzlich vorgelegt hat.
Mit der Verordnung will das BMU verschiedene europäische Richtlinien erfüllen. Dazu gehören u.a.:
- Die im Rahmen der Treibhausgasquote vorgesehene Flexibilisierung zur Übertragung von Übererfüllungen der Quote auf das Folgejahr wird für den Übergang vom Verpflichtungsjahr 2019 auf das Verpflichtungsjahr 2020 ausgesetzt. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass die Treibhausgasmenge im Jahr 2019 übererfüllt wird. Diese ins Jahr 2020 übertragenen Mengen wären nicht auf die Erreichung der nationalen EU-Ziele anrechenbar, da die EU-Richtlinien eine derartige Flexibilisierung nicht vorsehen.
- Übererfüllungen des Verpflichtungsjahres 2019 können – ebenso wie Übererfüllungen des Verpflichtungsjahres 2020 – auf das Verpflichtungsjahr 2021 übertragen werden.
- Darüber hinaus wird künftig auch verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) auf die Treibhausgasquote angerechnet.
Biogasrat: Regierung sollte Treibhausquote erweitern
Der Biogasrat begrüßt, dass der Referentenentwurf die Forderung des Verbandes umsetzt, die bislang geltende Diskriminierung von Bio-LNG, verflüssigtem Biomethan, im Kraftstoffsektor aufzuheben. Mit Inkrafttreten der Verordnung könne Bio-LNG nun einen wesentlichen Beitrag zur Reinhaltung der Luft und Umwelt leisten.
Die Bundesregierung sollte aber mit dem Referentenentwurf die Chance nutzen, die bestehende Treibhausgasquote bis 2030 konsequent weiterzuentwickeln und ab 2019 eine ambitionierte Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe von mindestens 0,3 Prozent einzuführen. „Jedes Gramm an schädlichen Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, das wir im Verkehrssektor einsparen können, hilft dem Klimaschutz und der Gesundheit der Menschen“, teilt der Verband mit.