Bayern will offensichtlich den Abstand für neue Windkraftanlagen zu Häusern, landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Betrieben deutlich ausdehnen. In einem Kabinettsbeschluss, den die CSU gestern in München verabschiedet hat, heißt es dazu: Die Staatsregierung wird sich für einen Mindestabstand von „zehnmal der Gesamthöhe der Windkraftanlage“ stark machen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn alle Betroffenen vor Ort sich auf andere Abstände einigen.
Seehofer greift damit einem Gesetz vor, das erst im Sommer erlassen werden soll. Die Bundesregierung will dann eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch etablieren, wonach jedes Land den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung selbst festlegen kann.