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Biogasrat für europäische Angleichung staatlicher Förderung

Zugunsten einer Anpassung staatlicher Förderbedingungen für die Bioenergie in der Europäischen Union hat sich der Vorsitzende des Biogasrates, Kunibert Ruhe, ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Zugunsten einer Anpassung staatlicher Förderbedingungen für die Bioenergie in der Europäischen Union hat sich der Vorsitzende des Biogasrates, Kunibert Ruhe, ausgesprochen. "Wir müssen uns mehr auf die große Insel Europa zubewegen", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Envitec Biogas AG am vergangenen Donnerstag bei einer Veranstaltung des Verbandes in Berlin.


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Aufgrund mittlerweile sehr unterschiedlicher Einspeisesätze für Biogasstrom in Deutschland einerseits und einzelnen seiner Nachbarländer andererseits warnte Ruhe vor einem zunehmenden Substrat-Tourimus, so für Biogasanlagen, die mit Abfallstoffen betrieben werden. Hier werden Ruhes Angaben zufolge in Tschechien und Belgien 18 Cent beziehungsweise 20 Cent, in Italien sogar 28 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gezahlt, während Betreiber in Deutschland in der Regel mit der Grundvergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und damit häufig mit rund 10 Cent/kWh oder etwas mehr auskommen müssen.


Vor diesem Hintergrund plädiert der Biogasrat für eine höhere Grundvergütung im EEG und ist im Gegenzug bereit, bei den zahlreichen Boni den einen oder anderen Abstrich zu machen. "Wir wollen lieber eine auskömmliche Grundvergütung, als dass es über kleine Preisscheiben zu einer Verzerrung kommt", unterstrich Biogasrat-Geschäftsführer Reinhard Schultz bei der Vorstellung des "Forums für Bioenergie", einem Sachverständigenrat, der den Biogasrat unterstützt.

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