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topplus Energiepreisdeckel

Branche und Abgeordnete fordern: Keine Gewinnabschöpfung bei Biogasanlagen!

Am Freitag wird sich der EU-Ministerrat zu den Vorschlägen für eine Energiepreisdeckelung befassen. Der BEE und einige Europaabgeordnete befürchten immense Nachteile für die Biogasbranche.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Energieminister der Mitgliedstaaten werden am Freitag über den Vorschlag der EU-Kommission einer „Verordnung des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ beraten und vermutlich auch darüber entscheiden. In einem offenen Brief begrüßen drei CDU-Abgeordnete aus Niedersachsen den Vorschlag einer verbindlichen Obergrenze für Markterlöse in der Stromerzeugung. Sie entlaste sowohl private Stromkunden als auch Unternehmen. Allerdings warnen die drei davor, dass die Regelung die Erzeugung von Strom aus Biomasseanlagen gefährdet, sollten die Mitgliedstaaten die geschaffenen Kriterien zu strikt auslegen. „Viele dieser Anlagen stehen in Niedersachsen und unzählige Anlagenbetreiber haben sich in den letzten Tagen mit großer Sorge an uns Abgeordnete gewandt. Die Anlagenbetreiber sind mit ständig steigenden Betriebs- und Beschaffungskosten konfrontiert“, heißt es in dem Brief.

Es sei bedenklich, eine potenziell höhere Marktvergütung bei stark steigenden Kosten künstlich zu begrenzen. Das würde Anreize zur Ausweitung des Angebots aus dem Markt nehmen. „Jede Kilowattstunde zählt in diesem Winter. Deswegen darf die Politik jetzt keine falschen Signale setzen. Für Biogasanlagen darf es keine unrealistische Kappung geben. Das Gebot der Stunde muss doch sein, die Stromproduktion der bestehenden Anlagen maximal auszuweiten“, sagt der Europaabgeordnete Jens Gieseke und einer der drei Unterzeichner.

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Bioenergieanlagen würden für Grundlast-, Ausgleichs- wie für Spitzenversorgung beste Voraus-setzungen bieten. Für die flexible Steuerung der Anlagen seien aber Marktanreize nötig. Sollen die Anlagen nicht nur auf ihr EEG-Mindestmaß zurückfallen, sondern tatsächlich in dieser Krise ihr volles Potential nutzen, dürfe man diese Marktanreize jetzt nicht streichen.

Vorschlag verhindert Ausweitung der Biogasproduktion

Der vorgestellte Verordnungsentwurf konterkariert nach Ansicht der Abgeordneten auch die deutschen Bemühungen um eine Ausweitung der Biogasproduktion durch die Erhöhung der Höchstbemessungsgrenze. Die drei Abgeordneten fordern deshalb, dass entweder

  • die Biomasseanlagen wie die Biomethananlagen von der Erlösobergrenze von 18 ct/kWh ausgenommen werden oder
  • die nun vorgesehene Regelung, nach der Mitgliedstaaten aufgrund höherer Investitions- und Betriebskosten bei einzelnen Stromerzeugern (wie der Biomasse) Ausnahmen beziehungsweise eigene Höchstgrenzen festlegen können, zwingend anzuwenden ist.

Preiskrise durch fossile und atomare Energie

Die fossil-atomare Energiepreiskrise verursacht laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) immense Preissprünge und belastet Haushalte und Unternehmen zunehmend. Die erneuerbaren Energien wirkten dagegen preissenkend auf den Strommarkt. Neben kurzfristigen Entlastungen durch staatliche Maßnahmen, die der BEE ausdrücklich begrüßt und sich solidarisch zeigt, geht es deshalb auch darum, Fehlanreize und Risiken für die Energiewende durch Marktverwerfungen zu vermeiden. „Im Falle eines übereilten staatlichen Markteingriffs kann Investitionssicherheit untergraben und der weitere Ausbau der Erneuerbaren gefährdet werden. Deswegen braucht es klare Leitplanken für die weiteren Beratungen auf nationaler und EU-Ebene“, fordert auch BEE-Präsidentin Simone Peter.

Sechs Forderungen für den Energiepreisdeckel

Dazu gehören aus BEE-Sicht die folgenden sechs Punkte:

  1. Keine rückwirkenden Eingriffe: Das sich langsam wieder zum Positiven entwickelnde Investitionsklima in Deutschland darf nicht durch einen als willkürlich wahrgenommen staatlichen Eingriff gestört werden. Ein rückwirkend geltender Eingriff wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit. Darüber hinaus wurden vielerorts auf Basis der erzielten Einnahmen bereits umfangreiche Investitionen getätigt. Eine Rückzahlung könnte in diesen Fällen existenzbedrohliche Auswirkungen haben.
  2. Zeitliche Begrenzung der Maßnahmen (unter 6 Monaten): Ein staatlicher Eingriff muss die Rückkehr zur Normalität schnellstmöglich regeln. Daher muss ein Eingriff von vornherein zeitlich begrenzt sein.
  3. Flexibilitäten und erneuerbare Vielfalt bewahren und weiter anreizen: Die erneuerbaren Energien haben in ihrer Vielfalt unterschiedliche Eigenschaften, die beachtet werden müssen. Beispielsweise zeichnen sich einige Kraftwerke durch ihre flexible Fahrweise aus, die es auf dem Spotmarkt weiter anzureizen gilt. Eine starre Obergrenze für EE-Anlagen mit Brennstoffeinsatz, wie der Bioenergie, sowie eine vollständige Abschöpfung der über der Obergrenze liegenden Gewinne droht Anlagenbetreiber teilweise in die Unwirtschaftlichkeit zu drängen, Flexibilitäten einzuschränken und somit die Knappheit am Strommarkt noch zu steigern. Außerdem ist die sehr heterogene Kostenstruktur gerade im Betrieb der Anlagen zu bedenken und ggf. über einen prozentualen Kostenpuffer zu berücksichtigen. Zusätzliche Ausnahmen und Bagatellgrenzen sind erforderlich.
  4. Investitionsspielräume für beschleunigten Ausbau weiterhin ermöglichen: Die Bemessung eines staatlichen Eingriffs muss ausreichend Gewinne zur Risikoabsicherung und für Neuinvestitionen lassen. Dabei muss gestiegenen Kosten (inflationsbedingt oder z.B. Substrat-, Vermarktungskosten-, Zins- und Anlagenkosten) ebenso wie normalem unternehmerischem Handeln ausreichend Rechnung getragen werden.
  5. Auswirkungen auf Terminmärkte/Langfristmärkte beachten: Eine Einbindung der PPA, Langfrist- und Terminmärkte ist aufgrund der komplexen und schwer nachvollziehbaren Wertschöpfungsketten von gehandelten Produkten äußerst schwierig. Dennoch ist es zentral, auch die Langfristmärkte in den Mechanismus einzubeziehen, da andernfalls dem Spotmarkt steuerbare Leistung entzogen würde und dieser quasi gegenüber den Langfristmärkten künstlich verknappt würde.
  6. Vorgehen im Europäischen Verbund koordinieren: Eine Umsetzung muss zwingend europäisch koordiniert werden. Unkoordinierte nationale Alleingänge könnten, wie das Beispiel Spanien zeigt, zu negativen Sekundäreffekten führen (z.B. mehr Gasverstromung oder Subventionsspirale nach oben). Für Deutschland als stark in den Binnenmarkt integriertes EU-Land ist eine enge Abstimmung mit den Nachbarn von elementarer Bedeutung.

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