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Gülle als Abfall: Entscheidung vertagt

Am vergangen Freitag hat der Bundesrat beschlossen, im Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird sich das Inkrafttreten des Gesetzes weiter verschieben. In dem Gesetz soll unter anderem Gülle in Biogasanlagen zu Abfall erklärt werden.

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Am vergangen Freitag hat der Bundesrat beschlossen, im Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird sich das Inkrafttreten des Gesetzes weiter verschieben.


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In dem Gesetz soll unter anderem Gülle in Biogasanlagen zu Abfall erklärt werden. Um diese Regelung wird es in dem Vermittlungsausschluss keine Diskussionen mehr geben, ist der Fachverband Biogas überzeugt.

Umso mehr bedauert der Fachverband, dass eine die Wirtschaftsdünger-Frage betreffende Entschließung vorerst auf Eis gelegt wird. Mit der Entschließung wäre deutlich gemacht worden, dass es eine bundeseinheitliche, vor allem aber praxistaugliche Umsetzung der neuen Rechtslage geben muss. Darüber hinaus sollte noch einmal betont werden, dass es im Zuge der Energiewende sinnvoll und erwünscht ist, Wirtschaftsdünger vor dem Einsatz als Düngemittel zur Energiegewinnung zu nutzen.


Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverband Biogas e.V., äußerte sich enttäuscht über das Sitzungsergebnis: „Heute wäre der richtige Zeitpunkt für ein klares Signal gewesen: nämlich dass diejenigen, die das Gesetz letztlich vollziehen müssen – die Bundesländer - die Notwendigkeit für tatsächlich einheitliche und praxisnahe Regelungen sehen.“


Um Schaden für die Landwirtschaft und die Biogasbranche durch rechtliche Unsicherheiten abzuwenden, dürfe die Diskussion um die Rechtsänderung in der Praxis nicht erst geführt werden, wenn das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten ist, so da Costa Gomez. Der Fachverband Biogas steht daher bereits im Austausch mit verschiedenen Bundesländern. „Wir vertreten weiterhin die Position, dass Wirtschaftsdünger, die zur Energiegewinnung in Biogasanlagen bestimmt sind, bisher lediglich dem Anwendungsbereich des Abfallrechtes unterliegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Wirtschaftdünger auch als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzustufen sind“, fasst da Costa Gomez zusammen.

 

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