Die Fraktionen und Arbeitskreise der Regierungskoalition aus CDU und FDP haben gestern die Gesetzesvorlage für die EEG-Novelle beschlossen. Die Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle wurde weitestgehend übernommen. Trotz der Proteste, auch aus den eigenen Reihen und den 11.000 Demonstranten gestern am Brandenburger Tor, setzt Schwarz-Gelb den strickten Anti-Solar-Kurs fort. Jetzt hängt es von den unionsgeführten Ländern ab, ihre lauten Proteste in die Praxis umzusetzen, mahnt Hans-Josef Fell, Bundestagsabgeordneter von den Grünen, in einer Rundmail.
Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss habe es wenige Korrekturen gegeben. So steht im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen jetzt der 1. April statt dem 9. März als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.
Bei einer der beiden kritischen Verordnungsermächtigungen, die es den Ministerien ermöglichen, ohne Zustimmung des Parlamentes Förderungen zu kürzen, gibt es jetzt einen Bundestagsvorbehalt. Die Rechte des Parlamentes blieben aber weiter eingeschränkt, so Fell weiter.
Der Gesetzentwurf wird am Freitag in 1. Lesung und am 30.03. in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden. Am 21.03. wird es dann eine öffentlich Anhörung im Umweltausschuss geben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EEG-Novelle bietet Hans-Josef Fell in einem Dokument zum Download an (hier klicken).