Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts beim Ausbau der erneuerbaren Energien angemahnt. Vor allem der Bau Offshore-Windpark Butendiek sorgt für Unmut bei den Naturschützern. Die Verantwortlichen hätten alle Naturschutzvorgaben missachtet. Der Park sei von den Behörden zu Unrecht genehmigt worden.
Seit Frühjahr 2014 führt der NABU ein Klageverfahren gegen den Bau und Betrieb des Offshore-Windparks in der Nordsee westlich von Sylt. Schweinswale und streng geschützte Meeresvögel würden in den eigens für sie eingerichteten Schutzgebieten gefährdet oder aus ihnen vertrieben. Nach Meinung des NABU ist dies unvereinbar mit den Zielen der europäischen Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie.
Besonders scharf kritisiert der NABU die wpd-Gruppe, die neben Butendiek den Windpark Jördenstorf in Mecklenburg-Vorpommern plane, in dessen unmittelbarer Nähe der streng geschützte Schreiadler brütet. Gegen die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte Genehmigung für diesen Windpark habe der NABU Widerspruch eingelegt und erwarte nun die Rücknahme der Genehmigung, berichtetet der Verband. Um Fehlinvestitionen, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten bei der Realisierung von Windkraftanlagen an Land zu vermeiden, forderten die Naturschützer die Investoren auf, bereits bei der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von wichtigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen. Diese habe die Länderarbeitsgruppe der staatlichen Vogelschutzwarten bereits 2007 veröffentlicht. Eine überarbeitete Version liege in der Schublade.