Für Strom aus Energiemais sollte kein Landschaftspflegebonus gezahlt werden. Das fordern der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Seit 2009 hätten rund 400 Biogasanlagen den Landschaftspflegebonus erhalten, deren Maisanbau über Agrarumweltprogramme gefördert worden sei, zum Beispiel über die „umweltfreundliche Gülleausbringung“. Das widerspreche den Zielen des EEG.
Mais werde hier gezielt zur Energiegewinnung angebaut, gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Die zusätzliche Entlohnung mit dem Landschaftspflegebonus entspreche in keiner Weise dem ursprünglichen Ziel, nur Landschaftspflegematerial von naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu vergüten, unterstrich DVL-Vorsitzender Josef Göppel.
Der Landschaftspflegebonus im EEG in Höhe von 2 Cent je Kilowattstunde Strom solle den Mehraufwand des Landwirtes ausgleichen, wenn dieser Energie aus Naturschutzmaterial gewinne. Dazu zähle beispielsweise das Mahdgut von Feuchtwiesen, Streuobstflächen oder geschützten Biotopen.
NABU-Agrarexperte Florian Schöne ergänzte, auch umweltfreundliche Gülleausbringung oder Untersaaten qualifizierten den Mais definitiv nicht als Landschaftspflegematerial. Hier werde der Bock zum Gärtner gemacht. Ende Oktober hatte die Clearingstelle EEG den Landschaftspflegebonus für Mais aus der niedersächsischen Agrarumweltmaßnahme „Umweltfreundliche Gülleausbringung“ abgelehnt. Diese Entscheidung begrüßten DVL und NABU. Offen bleibe die Situation allerdings bei anderen Agrarumweltprogrammen wie Mais mit Untersaat oder Mais mit Blühstreifen. Bereits Ende 2012 hatten das Bundesumweltministerium und der Umweltgutachterausschuss (UGA) betont, dass der gezielte Energiepflanzenanbau von Mais keinen Erhalt des Landschaftspflegebonus rechtfertige.