Frage:
Wir haben einen alten Speicher zum Mietshaus umgebaut. Die sanitären Anlagen sind an unsere Kläranlage angebaut, das Trinkwasser beziehen die Mieter aus unserem Brunnen. Außerdem wollen wir eine PV-Anlage installieren und unsere Mieter mit dem Strom versorgen. Auch eine Hackschnitzelheizung wollen wir bauen und auch dort unsere Mieter anschließen.
1. Wie können wir Frischwasser, Abwasser, Wärme und den Strom mit den Mietern abrechnen?
2. An welchen Preisen sollten wir uns orientieren?
Antwort:
1. In allen Fällen ist zunächst wichtig, dass Sie die Versorgung und Abrechnung ausführlich im Mietvertrag regeln. Eine generelle Regelung, auf die zurückgegriffen werden kann, gibt es hier nämlich nicht. Zudem müssen Sie sämtliche Kosten nach Verbrauch abrechnen, insbesondere Wärme und Strom. Demnach sollten Sie für jede Mietpartei den Verbrauch erfassen können.
2. Hier sollten Sie auf die Preise der örtlichen Versorger zurückgreifen. Hiergegen dürften Ihre Mieter nichts einzuwenden haben, insbesondere nicht im Hinblick auf den von Ihnen als Vermieter zu beachtenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Den Wärmeverbrauch bei der Hackschnitzelheizung umzurechnen, ist derzeit noch umstritten. Jedenfalls ist es nicht möglich, den Preis für Heizöl oder Gas als Bezugsgröße für die Kilowattstunden im Wärmemengenzähler zu wählen. Für die verbrauchten Hackschnitzel könnten Sie den Anschaffungspreis oder, bei eigenem Holz, nach dem ortsüblichen Preis abrechnen. Die Wartungskosten der jeweiligen Anlage können Sie zusätzlich auf die Mieter umlegen.
Unsere Expertin:
Stephanie Schrapp, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster