Die Koalitionsfraktionen CDU und FDP haben einen stark umstrittenen Gesetzes-Entwurf zum Ausbau der Windkraft auf See (Offshore) beschlossen. Die Opposition lehnten das Papier strikt ab, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Worum geht es? Wenn ein Windpark auf dem Meer betriebsbereit ist, aber aufgrund des zögerlichen Netz-Ausbaues an Land keinen Strom einspeisen kann, haften dafür künftig vor allem die eigentlich unbeteiligten Stromkunden. Nur wenn der Netzbetreiber grob fahrlässig gehandelt hat, muss er für einen Teil des Schadens aufkommen.
Damit ist auch Verbraucherministerin Ilse Aigner mit ihren Bemühungen, das Gesetz zugunsten der Verbraucher abzumildern, gescheitert. Sie wollte in den vergangenen Wochen noch durchsetzen, dass die Netzbetreiber immer mit mindestens 100 Millionen Euro haften, fand aber bei den zuständigen Ministern für den Ausbau der neuen Energien, Peter Altmaier (CDU) und Philipp Rösler (FDP), offensichtlich kein Gehör.
Dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge, muss ein Netzbetreiber nur mindestens 17,5 Millionen Euro zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit bis zu 100 Millionen Euro, maximal jedoch 110 Millionen Euro.
Auf die Verbraucher könnten laut Spiegel Online in den kommenden drei Jahren so zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten zukommen, die auf den Strompreis aufgeschlagen werden.
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