Der Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ der Bundesregierung ist geeignet, um die Elektromobilität weiter voranzubringen. Das war Meinung mehrerer Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag am Montagnachmittag (05.09.2016).
Der Entwurf sieht vor, dass die seit Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Fahrzeugen auf zehn Jahre verlängert wird. Außerdem ist im Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für die Leistung vorgesehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb erlaubt.
Die in dem Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen seien eine sinnvolle Ergänzung zur Kaufprämie für E-Autos, wertete der Verband der Automobilindustrie (VDA). Der Entwurf ist laut IG-Metall Baden Württemberg zusammen mit der Kaufprämie von 4.000 Euro für reine E-Autos und 3.000 Euro für Hybridfahrzeuge ein gutes Gesamtpaket.
Kritik an der Gegenfinanzierung der Kaufprämie und der geplanten Kfz-Steuerbefreiung über den Bundeshaushalt statt über andere Steuern im Verkehrssektor gab es vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU). Mit den geplanten Maßnahmen sei eine einseitige Bevorzugung des Verkehrsträgers Straße verbunden, kritisierte das FÖS. Individualverkehr - auch im E-Auto - sei immer noch deutlich umweltschädlicher als etwa der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Grundsätzlich zu diskutieren sei auch die Frage, ob die Steuerbefreiung nicht an bestimmte Auflagen - wie etwa der Nutzung von Ökostrom - geknüpft werden müsse. Diese Ansicht teilte auch der Steuerberaterverband. Die Förderung von E-Autos durch das Steuerrecht sei erst legitim, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt, sagte dessen Vertreter.
Die Förderung müsse laut NABU technikneutral sein. Fahrzeuge mit hohen Kohlendioxidemissionen müssten stärker belastet und effiziente Fahrzeuge mit niedrigem Kohlendioxid-Ausstoß steuerlich begünstigt werden. Derzeit sei die Subventionierung von Verbrennungsmotoren noch zu groß, als dass mit dem Gesetzentwurf der Elektromobilität der Durchbruch gelänge.