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Stichtag 1. Juli soll bleiben

Bund und Länder haben ihren Streit über die Kürzung der Solarförderung beigelegt. Das meldet die Süddeutsche Zeitung.Demnach schlägt der Vermittlungsausschuss folgendes vor: Aufdachanlagen: Rückwirkend zum 1. Juli wird die Vergütung für diesen Anlagentyp um 13 % Prozent gesenkt. Anlagen, die ab dem 30.

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Bund und Länder haben ihren Streit über die Kürzung der Solarförderung beigelegt. Das meldet die Süddeutsche Zeitung.


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Demnach schlägt der Vermittlungsausschuss folgendes vor:


Aufdachanlagen: Rückwirkend zum 1. Juli wird die Vergütung für diesen Anlagentyp um 13 % Prozent gesenkt. Anlagen, die ab dem 30. September in Betrieb gehen, müssen nochmals mit einer um 3 Prozent geringeren Vergütung leben.


Freiflächenanlagen: Hier soll die Vergütung ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli um 12 % sinken. Wer nach dem 30. September einen Solarpark installiert, muss ebenfalls mit einer um 3 % geringeren Vergütung kalkulieren.


Anlagen auf Mülldeponien oder ehemaligen Militäranlagen müssen rückwirkend zum ersten Juli eine Kürzung um 8 % verkraften, am ersten Oktober sinkt die Vergütung dann noch einmal um 3 %.


Der Kompromiss könnte noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

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