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EEG-Länderöffnungsklausel

Thüringen: Künftig EEG-Ausschreibungen auf benachteiligten Flächen

Einem Kabinettsbeschluss folgend will die Thüringische Regierung Landbesitzern ermöglichen, auf benachteiligten Flächen an EEG-Ausschreibungen teilzunehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zufolge will die Regierung des Freistaats nach einem Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei machen, an EEG Ausschreibungen dort teilnehmen zu können, wo landwirtschaftlicher Ertrag als gering eingeschätzt wird ("benachteiligte Flächen"). Die erste Ausschreibungsmöglichkeit wäre bereits im Dezember dieses Jahres.

„Wo immer wir in Thüringen noch Potentiale beim Ausbau der Erneuerbaren Energien heben können, sollten wir zupacken. Deshalb machen wir als Landesregierung jetzt auch von der Länderöffnungsklausel des EEG Gebrauch – und verstärken damit den Anreiz, Solarprojekte auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen umzusetzen“, erklärte Thüringens Energieminister Bernhard Stengele in diesem Zusammenhang. Es sei eine Angebot an Flächeneigentümer – mit Augenmaß, weil es Naturschutz, Flächenverfügbarkeit und angemessene Projektgröße für Thüringen berücksichtige.

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Verlust von fruchtbarem Ackerboden vermeiden

Laut der Thüringer Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij eignet sich „ein begrenzter Teil der sogenannten benachteiligten Gebiete mit mageren landwirtschaftlichen Erträgen (…) als Energieacker“. Landwirte könnten so einen Beitrag zur Energiewende leisten und zugleich zusätzliches Einkommen für wichtige Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion generieren.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfe jedoch nicht zum Verlust fruchtbaren Ackerbodens führen. Für eine konsequente Energiewende sei der einseitige Fokus auf landwirtschaftliche Flächen mit geringer Bodenqualität nicht ausreichend. Aus Sicht der Ministerin gibt weitere Standorte, auf denen sich ökologische und energiepolitische Ziele gut miteinander vereinbaren lassen.

Gleichzeitig wären benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete nicht uneingeschränkt geöffnet. Die Flächenkulisse, der Bau geförderter Anlagen auf diesen Gebieten, für die, die davon Gebrauch machen möchten, wäre dadurch eingeschränkt,

  • dass bestimmte, insbesondere naturschutzrelevante Flächen aus der Nutzung herausgenommen sind (z.B. Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete etc.),
  • dass die mögliche Größe eines einzelnen Projektes auf maximal 90 Megawatt begrenzt ist und
  • dass der jährliche landesweite Zubau geförderter Anlagen auf benachteiligten.

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