Die Umweltminister der Bundesländer haben sich für eine Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausgesprochen und Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele bestimmt. Die Ressortchefs forderten eine bessere Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern sowie auf europäischer Ebene.
Zu konkreten Unterpunkte konnten sich die Ländervertreter bei der Umweltministerkonferenz am vergangenen Freitag in Erfurt allerdings nicht durchringen. Immerhin waren sie sich darin einig, dass parallel zur Neuausrichtung des EEG damit begonnen werden müsse, ein zukunftsfähiges Strommarktdesign zu entwickeln, das die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Deutschland sicherstelle.
Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein fordern den Bund auf, energisch den derzeitigen Fehlentwicklungen beim Klimaschutz zu begegnen, die sich unter anderem im weiteren weltweiten Anstieg und im Wiederanstieg der Treibhausgasemissionen in Deutschland zeigten. Dazu gehören ihrer Meinung nach eine Nachschärfung des Emissionshandels sowie eine wirkungsvolle Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.
Konzept fortschreiben
Die zehn Länder fordern den Bund außerdem auf, sein Energiekonzept aus dem Jahre 2010 im Sinne eines Handlungskonzepts unter Beteiligung der Länder fortzuschreiben und ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. Sie bitten die Bundesregierung darüber hinaus, ein Gesamtkonzept zur verbindlichen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit den Ländern zu entwickeln und umzusetzen.
Die neun Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bitten zudem die Bundesregierung, bei einer Neuausrichtung des EEG langfristig verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dazu zählen sie definierte Ausbaupfade ohne starre jährliche Ausbaubegrenzungen. Außerdem wollen sie die verschiedenen Technologien unterschiedlich vergüten und an die Investitionskosten der Anlagen anpassen. Des Weiteren soll die Biomasseverstromung in weit größerem Umfang als bisher Systemverantwortung übernehmen und dementsprechend umgebaut werden. (AgE)