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Neue Heizungsförderung

Wärmepumpen: Anpassungen der Bundesförderung effiziente Gebäude zum 1. Januar 2023

Im Neubau wird die BEG-Förderung zunächst bis März fortgeführt, danach soll ein neues Förderprogramm aufgelegt werden. Ideal ist auch die Kombination mit einer Holzheizung, zeigt eine neue Broschüre.

Lesezeit: 5 Minuten

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien.

Nachdem das Bundesklimaschutzministerium (BMWK) im Oktober bereits Richtlinienentwürfe vorgelegt hatte, sind am 30.12. nun die final abgestimmten Reformen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt worden, die zum 1.1.2023 in Kraft traten.

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Dabei lautet die wichtigste Nachricht aus Sicht des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V.: Die Förderung für Wärmepumpen bleibt im Großen und Ganzen stabil erhalten. Weiterhin sind Fördersätze bis zu 40 % möglich.

Neue Bauförderung ab März

Viele Neuerungen betreffen schwerpunktmäßig die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Einzelne Regelungen sind aber auch für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. Zum Beispiel werden zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgeschüttet.

Für den Gebäudeneubau wird in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die dann voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird.

Wichtigste Änderungen auf einen Blick 


    • Der bisher bereits gewährte Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, wird künftig auch für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 % in beiden Konstellationen auf 30 %.
    • Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40 % der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden. Ab dem Jahr 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Das BMWK verweist aber auch auf die laufenden Verhandlungen um die F-Gase-Verordnung und behält sich vor, darauf noch zu reagieren.
    • Wärmepumpen, welche die Wärmequelle Raumluft nutzen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Das betrifft u.a. Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik (15 % Zuschussförderung) gefördert werden.
    • Der Fördermittelgeber hat sich entgegen der Kritik des BWP dazu entschieden, wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben, die über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen.



    • Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mind. 3,0. Es wird Projekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden.



  • Der Fördermittelgeber trägt dem Rechnung, indem für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid gewährt werden. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.

So wertet der Verband die Regelungen

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.: „Die gute Nachricht ist, dass das Förderumfeld für Wärmepumpen auch im Jahr 2023 weitgehend stabil bleibt. Bis zu 40 % der Investitionen nicht nur in die Wärmepumpe selbst, sondern auch in nötige Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder die Erschließung von Erdwärmequellen werden bezuschusst.“

Dabei, so Sabel, trage der Fördermittelgeber auch dem Zeitdruck Rechnung, unter dem Hausbesitzer im Falle einer Havarie ihrer alten fossilen Anlage stehen: „Ab Januar 2023 kann auch die vorübergehende Miete einer provisorischen Heizung in der Förderung berücksichtigt werden. Die Nutzung dieses Provisoriums gibt den Hausbesitzer die Möglichkeit, ihr Heizsystem optimal für den Einsatz einer Wärmepumpe vorzubereiten, bevor die Anlage eingebaut wird.“

Alle Infos zu den Förderbedingungen (auch im Nichtwohnbereich), die Förderanträge und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).



Ein Überblick über alle Änderungen und Richtlinien im Zusammenhang mit Wärmepumpen finden Sie auf der Website zur BEG: www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Ideale Kombination: Wärmepumpe und Holzwärme

Insbesondere die Kombination einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Holzeinzelraumfeuerstätte bietet Vorteile in Sachen Klimaschutz. Das zeigen der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) gemeinsam mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dem Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) sowie dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) in der Broschüre „Moderne Holzwärmetechnik“.

Die Kombination reduziert nach Ansicht der Verbände die Energiekosten und ermöglicht ein Maximum an Versorgungssicherheit. So kann die Einzelraumfeuerstätte an Tagen mit niedriger Außentemperatur den Wärmebedarf vollständig oder zumindest teilweise abdecken. „Hierdurch werden auch Spitzenlasten im Stromnetz abgefedert. Die Heizungstechnik bietet also nicht nur dem Betreiber Vorteile, sondern hat auch positive Effekte auf das gesamte Energiesystem“, ergänzt Dr. Lothar Breidenbach, Geschäftsführer Technik im BDH und Abteilungsleiter der Fachabteilungen Abgastechnik und Holz- und Pelletfeuerung.

Holz immer mehr im Fokus

Anspruchsvolle Klimaschutzziele, eine angespannte Versorgungslage und insgesamt steigende Energiepreise haben die heimische und nahezu CO2-neutrale Energieressource Holz verstärkt in den Fokus der Verbraucher gerückt. In der Broschüre erfahren sowohl Bauherren und Investoren als auch Fachleute und Vertreter der Politik alles Wissenswerte rund um holzbasierte Heizsysteme, die zugehörigen technischen Komponenten sowie über den Energieträger Holz.

„Die effiziente und saubere Nutzung von Holzenergie erfordert den Einsatz moderner Heiztechnik und eine beschleunigte Durchsetzung des Stands der Technik“ betont Andreas Lücke, Senior Expert im BDH. „Moderne Einzelraumfeuerstätten und Holzzentralheizungen Made in Germany und Austria übertreffen allesamt die Vorgaben der zweiten Stufe der 1. BImSchV und erreichen hohe feuerungstechnische Wirkungsgrade. Hinzu kommt die Absenkung der Feinstaubemissionen um gut 90 % gegenüber veralteten Anlagen“, so Lücke weiter.

Einzelraumfeuerstätten und Holzzentralheizungen lassen sich laut Verbände auch ideal mit Solarthermie kombinieren. Neben den Wärmeerzeugern gehören abgastechnische Systeme auf Basis von Keramik oder Edelstahl sowie Filter- und Abscheidetechnologien zum technischen Portfolio. Daneben geht die Broschüre auch auf die Digitalisierung der Komponenten sowie den Einsatz von Energiemanagementsystemen ein.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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