Das Umweltbundesamt (UBA) hat vor zu weiten Abständen von Windenkraftanlagen zu Häusern und Höfen gewarnt. Sollten tatsächlich einige Bundesländer pauschale Abstände von rund 2.000 m einführen, würde das Potenzial von 1.200 Gigawatt Windenergieleistung in Deutschland auf 36 Gigawatt schrumpfen.
Praktisch wäre der Verlust sogar noch größer, denn es gebe zahlreiche weitere Faktoren, die in Genehmigungsprozessen von Windenergieanlagen eine Rolle spielten. So seien zum Beispiel besonders geschützte Tierarten relevant, wenn es um die Nutzung einer Fläche für Windenergieanlagen gehe. Das Umweltbundesamt betonte, dass es dem Lärmschutz für Anwohner in seiner Analyse ausreichend Rechnung getragen habe.
Für die Potenzialermittlung seien zwei moderne Anlagentypen zugrunde gelegt worden, erläuterte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Diese hielten im schallreduzierten Betrieb schon bei einem Mindestabstand von 600 m die nachts geltenden Lärmrichtwerte ein. Die Bundesländer sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden, betonte Krautzberger.
Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung schränkten den Spielraum der Regionen und Kommunen schnell zu stark ein. Derzeit sind laut UBA-Angaben in Deutschland Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 35 Gigawatt an Land installiert. In den nächsten Jahren soll die Leistung bundesweit um jeweils 2,5 Gigawatt gesteigert werden. Mit dem neuen Bundesbaugesetzbuch können die Bundesländer aber verbindliche Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und einer Wohnbebauung in Landesgesetzen festzulegen.