Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes wird aller Voraussicht nach im Vermittlungsausschuss landen. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich letzte Woche mit großer Mehrheit für eine entsprechende Empfehlung aus, der die Länderkammer in ihrer Sitzung am 1. Februar 2013 mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen wird.
Sowohl der Antrag für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes bekam eine deutliche Mehrheit als auch eine Vielzahl von Anträgen mit einzelnen Anrufungsgründen. Dazu zählen das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019, die weitere Zulassung des Schenkelbrands beim Pferd sowie die Regelung zu den Tierschutzindikatoren im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen.
Mehrheitlich fordern die Länder ein Klonverbot für landwirtschaftliche Nutztiere und ein Verbot der Pelztierhaltung zum Zwecke der Pelzgewinnung. Lediglich Bayern und Sachsen-Anhalten stimmten dem Vernehmen nach durchgängig gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. (AgE)
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