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topplus Haushaltskürzungen

Agrardiesel-Aus spart keinen Cent im ersten Jahr

Kosten statt Steuereinnahmen. So lautet die eigene Rechnung der Bundesregierung. Für den CDU-Abgeordneten Thies zeigt das die Sinnlosigkeit der Maßnahme auf, zumal neue Wettbewerbsnachteile drohen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ampel begründet den Ausstieg aus der Agrardiesel-Rückvergütung bekanntlich mit notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt. Zumindest im ersten Jahr der neuen Regelung kann davon aber nicht die Rede sein.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine offizielle Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies wird das Staatssäckel 2024 deshalb sogar leichter. Konkret rechnet der Bund mit zusätzlichen Sachkosten von 600.000 € in diesem Jahr und von weiteren 185.000 € in 2025. Die werden für die Anpassung der Dienstleistungen zur Agrardieselentlastung fällig.

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Thies: Doppelwumms der Gleichgültigkeit

Nach Auffassung von Thies hat die Bundesregierung somit „das untauglichste und unfairste Mittel“ gewählt , um ihr selbst verschuldetes Loch im Haushalt 2024 zu stopfen, nämlich die Streichung der Agrardieselrückvergütung. Sie rechtfertige diese einseitige Sonderbelastung der Landwirte damit, dass jeder zur Finanzierung des aktuellen Haushalts beitragen müsse.

„Dass aber die Streichung der Agrardieselrückvergütung der deutschen Landwirtschaft massive Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Berufskollegen in den anderen EU-Ländern beschert, blendet die Ampelregierung völlig aus“, kritisiert der CDU-Politiker. Zudem müsse die Bundesregierung kleinlaut einräumen, dass diese „unsinnige Nacht- und Nebelaktion“ des Kanzlers und der Bundesminister Habeck und Lindner gar kein Loch im Haushalt 2024 stopft, sondern zusätzliche Belastungen verursacht. „Das nenne ich einen Doppelwumms der Gleichgültigkeit und des blanken Unverstands zu Lasten unserer Landwirte und Landwirtinnen“, so Thies.

Volle Einnahmen erst 2028

Entlastend für die Ampel muss allerdings hinzugefügt werden, dass 2024 aufgrund des gestaffelten Wegfalls der Entlastung noch keine Steuermehreinnahmen zu erwarten sind. Schließlich können die Land- und Forstwirte erst ab dem 1. Januar 2024 die Entlastung für die noch in 2023 begünstigt verwendeten Gasöle beantragen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter erläutert, werden gleichzeitig von der Zollverwaltung insbesondere im 1. Halbjahr 2024 die noch offenen Anträge für 2022 bearbeitet.

Wegen des sukzessiv sinkenden Entlastungsverfahrens werden die Steuermehreinnahmen außerdem mit zeitlichem Versatz dem Bundeshaushalt zugeführt. Es werde daher damit gerechnet, dass die Einnahmen bei der Energiesteuer im Jahr 2025 in Höhe von rund 142 Mio. €, im Jahr 2026 in Höhe von 285 Mio. €, im Jahr 2027 in Höhe von 419 Mio. € und ab dem Jahr 2028 jährlich 453 Mio. € betragen, rechnet die Bundesregierung vor. Die volle Jahreswirkung beträgt am Ende insgesamt 453 Mio. €.

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