Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Bauernverband erhebt Einwände gegen Patent auf „Schrumpeltomate“

Der Bauernverband hat erneut seine grundlegenden Einwände gegen das Patent auf die „Schrumpeltomate“ gegenüber dem Europäischen Patentamt zum Ausdruck gebracht. So gehe es hier um die grundsätzliche Frage, dass die naturgegebene genetische Vielfalt den Züchtern auch zukünftig erhalten bleibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bauernverband hat erneut seine grundlegenden Einwände gegen das Patent auf die „Schrumpeltomate“gegenüber dem Europäischen Patentamt zum Ausdruck gebracht. So gehe es hier um die grundsätzliche Frage, dass die naturgegebene genetische Vielfalt den Züchtern auch zukünftig erhalten bleibt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nach Auffassung des DBV sind Patente immer dann wichtig, wenn es darum geht, rein technische Innovationen voranzubringen. Somit muss sich das Patentrecht auf die tote Materie beschränken. Zum Schutz des geistigen Eigentums der Züchter an einer Pflanzensorte sei allein das Sortenschutzrecht das passende und rechtlich zulässige Instrument, stellt der DBV klar. Der Sortenschutz schütze das geistige Eigentum an einer Pflanzensorte und habe sich bewährt.

 

Die „Schrumpeltomate“ soll sich durch ihren geringen Wassergehalt besonders gut für die Herstellung von Ketchup und Saucen eignen, erklärt der Verband weiter. Im Jahr 2003 ließ sich die israelische Regierung das Züchtungsverfahren, die Pflanze und die Tomate selbst patentieren. Der niederländische Lebensmittelhersteller Unilever legte gegen das Patent Einspruch ein. Das Patentamt entschied 2010 in diesem Fall, aber auch im Verfahren um das „Brokkoli-Patent“, dass auf herkömmlicher Kreuzung und Selektion basierende Züchtungsverfahren im Wesentlichen biologisch und damit nach dem Europäischen Patentübereinkommen nicht patentierbar seien. Der DBV begrüßte diese Grundsatzentscheidung und schlussfolgert daraus, dass auch Tomaten und Tomatenpflanzen nicht patentierbar seien.

 

Eine im Mai vom Europäischen Parlament verabschiedete Resolution geht in die gleiche Richtung, berichtet der DBV. Das Parlament fordert das Patentamt auf, alle Erzeugnisse aus konventioneller Zucht und alle herkömmlichen Zuchtverfahren von der Patentierbarkeit auszuschließen. (ad)


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.