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Bayern will Prämien im Internet nicht veröffentlichen

Bayern wird die Empfänger von EU-Direktzahlungen nicht veröffentlichen. Das hat ein Sprecher von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner vergangene Woche auf Nachfrage bestätigt. Der Freistaat schert damit aller Voraussicht nach als einziges Bundesland aus der gemeinsamen Linie aus, auf die sich Bund und Länder unlängst verständigt hatten.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayern wird die Empfänger von EU-Direktzahlungen nicht veröffentlichen. Das hat ein Sprecher von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner vergangene Woche auf Nachfrage bestätigt. Der Freistaat schert damit aller Voraussicht nach als einziges Bundesland aus der gemeinsamen Linie aus, auf die sich Bund und Länder unlängst verständigt hatten. Die zuständigen Staatssekretäre waren übereingekommen, die Empfängerdaten Mitte Juni ins Internet zu stellen. Als genauer Termin zeichnet sich mittlerweile der 16. Juni ab, möglicherweise könnte es auch einen Tag später werden.


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Den Ausschlag für die Entscheidung hatte die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde von Landwirten gegen eine Offenlegung ihrer Daten gegeben. Auf der Ebene der Oberverwaltungsgerichte (OVG) gibt es keine eindeutige Beschlusslage, nachdem das OVG Münster die Offenlegung der Empfängerdaten erlaubt, das OVG Greifswald jedoch die gegenteilige Auffassung vertreten hatte. Erwartet werden derzeit noch weitere OVG-Entscheidungen in Kassel, Schleswig und Mannheim.


Bayern begründet seine Haltung mit ungeklärten Datenschutzfragen. Zudem besteht Ministerpräsident Horst Seehofer, in dessen Amtszeit als Bundeslandwirtschaftsminister das Gesetz zur Veröffentlichung der Agrarzahlungen beschlossen wurde, dem Vernehmen nach auf einer Gleichbehandlung mit anderen Sektoren und lehnt inzwischen eine Veröffentlichung nur im Agrarbereich ab. In Bayern hat es keine Klagen von Landwirten gegen eine Offenlegung ihrer Daten gegeben. Somit liegt weder auf Ebene der Verwaltungsgerichte noch von Seiten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein Beschluss in dieser Frage vor. Sollte Bayern bei seiner Haltung bleiben, droht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Etwaige Sanktionen wären dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge von dem Land zu tragen. Dies gelte umso mehr, als sich Bayern nicht auf eine abweichende Rechtsprechung seiner Gerichte stützen könne.


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