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topplus Stilllegungspflicht aufgehoben

BMEL von Brüsseler Entscheidung zur Stilllegung „überrascht“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium scheint von der Entscheidung der EU-Kommission zur Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung überrumpelt zu sein. Der DBV drängt bei der Umsetzung zur Eile.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission hat heute beschlossen, dass es auch in diesem Jahr Ausnahmen der verpflichtenden Stilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben wird. Vorausgegangen war der Entscheidung eine Abstimmung der Mitgliedsstaaten, bei der es am Freitag keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag Brüssels gegeben hatte.

Weg des „konstruktiven Dialogs“ verlassen

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Umso überraschter zeigt man sich im Bundeslandwirtschaftsministerium, dass die EU-Kommission die Aussetzung des verpflichtenden Mindestanteils an Brachflächen zur Förderung der Biodiversität (GLÖZ 8) nun auf diesem Weg durchsetzt. Wie ein Sprecher des Ministeriums gegenüber top agrar feststellte, verlässt die Kommission damit aus Sicht des Agrarressorts den „Weg des konstruktiven Dialogs und der Kompromissfindung mit den Mitgliedstaaten“.

Mit Blick auf eine nationale Umsetzung betont der Sprecher, es sei für das BMEL zentral wichtig, dass die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe mit einem effektiven und praxistauglichen Schutz der Artenvielfalt zusammengebracht wird. Man werde sich auch anschauen, welchen Weg andere EU-Mitgliedstaaten einschlagen. Ziel müsse ein Schutz der Biodiversität sein, der sich für die Landwirtinnen und Landwirte bezahlt macht.

Gesamte GAP steht auf dem Prüfstand

Wie weiter aus Ministeriumskreisen verlautet, steht nun auch die weitere Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland auf dem Prüfstand. Dem Vernehmen nach strebt das Agrarressort wohl eine noch ambitioniertere nationale Umsetzung im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft an. Das Komplettpakt soll einen wettbewerbsfähigen und krisenfesten Agrarsektor sowie Umweltschutz, biologische Vielfalt und Klimaschutz fördern.

Bei der Prüfung, ob und wie der Vorschlag der EU-Kommission zu Ausnahmen bei GLÖZ 8 national umgesetzt werden kann, werden auch neue Ökoregelungen nicht ausgeschlossen. Dazu will das BMEL nun Gespräche mit den Ländern, der Branche und dem Bundesumweltministerium führen und anschließend einen Vorschlag unterbreiten. Dabei nimmt man im grün geführten Agrarministerium auch die Koalitionspartner mit in die Pflicht.

Krüsken: Brauchen Klarheit bis Ende Februar

Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet anscheinend, dass die multifaktoriellen Ziele des BMEL wieder einmal zu Lasten einer praktikablen Umsetzung der EU-Vorgaben gehen. Er fordert deshalb, dass Bund und Länder die EU-Option bis spätestens Ende Februar uneingeschränkt umsetzen.

„Bei den Änderungen an der Konditionalitätsverpflichtung GLÖZ 8 im laufenden GAP-Antragsjahr 2024 sind für die Landwirte zügige Entscheidungen sowie eine klare und verlässliche Kommunikation der neuen Regelungen sehr wichtig“, sagt DBV- Generalsekretär Bernhard Krüsken Generalsekretär Krüsken. Hier komme es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an, auch im Sinne einer verbesserten Beantragung von Ökoregelungen. „Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren“, betont Krüsken.

Darüber hinaus fordert der Bauernverband:

  • Jede Gelegenheit für mehr Vereinfachung und mehr Praktikabilität in der GAP nutzen.

  • Deutschland muss sich auch langfristig auf EU-Ebene für praktische und wirksame Lösungen einsetzen (in Bezug zur GLÖZ-8-Verpflichtung z. B. mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Körnerleguminosen).

  • Die nun für 2024 geltende neue Möglichkeit bei GLÖZ 8 im EU-Recht muss hierzulande vollständig umgesetzt und den Landwirten mit Blick auf die GAP-Antragstellung 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 uneingeschränkt angeboten werden.

  • Landwirte brauchen bis spätestens Ende Februar klare Signale und Informationen über die geänderten Bedingungen bei GLÖZ 8 und auch in Verbindung mit den Ökoregelungen (ÖR) und ggf. auch den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM).

Der DBV warnt: Sollten Bund und Länder nicht kurzfristig aktiv werden, so gehen die aktuellen Initiativen aus Brüssel für die deutschen Landwirte ins Leere.

Auernhammer: Andere EU-Staaten handeln bereits

Auch der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, drückt bei der nationalen Umsetzung auf die Tube. Er erwartet von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, dass er den Vorschlag der Kommission auf nationaler Ebene umgehend realisiert. „Er kann sich hier nicht hinter dem Bundesumweltministerium verstecken, sondern muss seiner Aufgabe als Bundeslandwirtschaftsminister gerecht werden“, mahnt Auernhammer.

Andere Mitgliedsstaaten sind ihm zufolge bereits mit der Umsetzung beschäftigt. Auch Deutschland müsse sich hinter seine Landwirte stellen und dürfe keine Benachteiligung für die heimischen Betriebe in Kauf nehmen, so der CSU-Politiker.

Die Mitgliedstaaten können rückwirkend zum 1. Januar 2024 beschließen, dass Landwirte im GAP-Antragsjahr 2024 die GLÖZ-8-Verpflichtung (Stilllegung/Landschaftselemente) im Zuge der Konditionalität derart erfüllen können, dass sie mindestens 4 % der Ackerfläche für Brachen und/oder Landschaftselemente und/oder Leguminosen (ohne Pflanzenschutzmittel) und/oder Zwischenfrüchte (ohne Pflanzenschutzmittel) bereitstellen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ohne gesonderte Genehmigung der EU-Kommission Änderungen bzw. Verbesserungen bei denjenigen Maßnahmen der freiwilligen, einjährigen Ökoregelungen vornehmen zu können, die auf Grundlage der GLÖZ-8-Verpflichtung beruhen. Das betrifft in Deutschland insbesondere die Ökoregelungen ÖR 1 (freiwillige zusätzliche Stilllegung) und ÖR 2 (vielfältige Kulturen im Ackerbau). Die Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, können bis spätestens Donnerstag, 29. Februar 2024, der EU-Kommission mitteilen, ob und inwiefern man nun für die diesjährige GAP-Antragstellung und -Umsetzung von der Option im EU-Recht Gebrauch machen wird.

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