Agrarreform (GAP)
Ab 2023 werden die EU-Agrarprämien über die reformierte Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ausgezahlt. Dann soll die Honorierung von Leistungen wichtiger sein als der Flächenbesitz.
Die neue Agrarreform gilt nach einer Übergangszeit ab 2023. Erst ab dann werden die Agrarzahlungen nach den neu verhandelten Auszahlungsmodalitäten ausgegeben. Sie führt neue Grundvoraussetzungen (Konditionalität) ein, die alle Landwirte für den Bezug der Basisprämie einhalten müssen. Nur für das Antragsjahr 2023 sind bisher der eigentlich verpflichtende Fruchtwechsel und die Vorgabe zu 4% Stilllegung ausgesetzt. Ein neues Element der GAP sind die Eco-Schemes, auch Öko-Regelungen genannt. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte. Dazu gehören u.a. zusätzliche Blühflächen und Brachen, der Anbau von Leguminosen in vielfältigen Fruchtfolgen, extensiver Anbau ohne Pflanzenschutzmittel, extensive Grünlandnutzung oder Agroforstsysteme.
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