Eine Agrarreform bezeichnet eine Reform, die strukturelle Veränderungen im Agrarbereich bewirken soll. In den vergangen Jahrzehnten hat es auf EU-Ebene mehrere Agrarreformen gegeben. Darunter fallen die Agenda 2000 sowie das Greening aus dem Jahr 2014. Mit der Agenda 2000 wurden Prämienzahlungen an die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen geknüpft und Cross Compliance erstmals für den Agrarsektor eingeführt. Mit dem Greening wurde die Agrarreform 2014 explizit auf den Umweltschutz bei der Nutzung von Flächen fokussiert und der Erhalt von Dauergrünland bestärkt.
Für die Agrarreform von 2020 gibt es eine Übergangszeit bis 2023. Erst ab dann werden die Agrarzahlungen nach den neu verhandelten Auszahlungsmodalitäten ausgegeben. Sie führt neue Grundvoraussetzungen (Konditionalität) ein, die alle Landwirte für den Bezug der Basisprämie einhalten müssen. Im Gespräch sind mindestens 3 % Brache und ein Umwandlungsverbot von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten. 20 % der Direktzahlungen sollen zudem künftig an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft sein. Um Geld aus diesen 20 % zu erhalten, müssen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) umgesetzt werden. Dazu gehören Blühflächen, der Anbau von Leguminosen, extensiver Anbau, Weideprämien und Agroforstsysteme.
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