Zuletzt aktualisiert am 24.05.2023 um 15:50 Uhr

Öko-Regelungen (Eco-Schemes)

Die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) sind ein neues Element in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Förderperiode von 2023 bis 2027.

Landwirte können Öko-Regelungen freiwillig anlegen. Sie sind einjährig und müssen jedes Jahr neu über den Agrarantrag gestellt werden. Mit dem Geld aus den Öko-Regelungen können Landwirte ihre gekürzten Basisprämien aufbessern.

Betriebsinhaber, die sich für Öko-Regelungen entscheiden, können eine Zahlung – mit Ausnahme der ÖR 7 – auch unabhängig von einem Antrag auf Einkommensgrundstützung erhalten. Es ist möglich, mehrere Öko-Regelungen in einem Betrieb und teilweise auf der derselben Fläche durchzuführen und zu beantragen.

Folgende 7 Öko-Regelungen (Eco-Schemes) gibt es:

  • ÖR 1: Zusätzliche Flächen für Biodiversität (Stilllegung/ Blühstreifen/ Altgrasstreifen).
  • ÖR 2: Vielfältige Kulturen im Ackerbau mit mindestens 5 Hauptfruchtarten einschließlich 10 % Leguminosen.
  • ÖR 3: Beibehaltung Agroforst auf Ackerland und Dauergrünland.
  • ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes.
  • ÖR 5: Extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten.
  • ÖR 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf Ackerland und in Dauerkulturen.
  • ÖR 7: Schutzziel orientierte Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten.

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