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topplus GLÖZ 8

Mitgliedsländer uneins: EU-Vorschlag zur Stilllegung fällt in Brüssel durch

Zeitweise sah es bei der Stilllegung nach einer Regelung im Sinne der Landwirte aus. Die ist nach der jüngsten Abstimmung aber wieder passé. Und die Zeit der Frühjahrsbestellung rückt näher.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Hin und Her bei der Stilllegungsverpflichtung geht weiter: Der Vorschlag der Kommission, wonach Landwirte in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen können, hat heute keine qualifizierte Mehrheit erhalten. Auch Deutschland hat sich in der Abstimmung enthalten.

Özdemir: Quittung für Zick-Zack-Kurs

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Für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist das Ergebnis „die Quittung für den aktuellen Zick-zack-Kurs der Kommission“. Er meint damit die mehrfach nachgebesserten Vorschläge Brüssels. Zuletzt sollten als Voraussetzung für den Verzicht auf die Stilllegung Leguminosen oder Zwischenfrüchte 4% statt zuvor 7 % der Ackerfläche gelten.

Konkret sah der Vorschlag der Kommission – anders als bei der Ausnahmeregelung für 2023 – eine zusätzliche Option für die Erfüllung von GLÖZ 8 vor: 4 % mit Ackerbrachen/Landschaftselementen und/oder Leguminosen und Zwischenfrüchten. Bei Zwischenfrüchten und Leguminosen ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig.

Brüssel schießt übers Ziel hinaus

Nach Özdemirs Auffassung ist die Kommission schon bei den Plänen zur SUR übers Ziel hinausgeschossen, was letztlich in deren Scheitern mündete. „Bei den aktuellen Vorschlägen zu GLÖZ überdreht sie in die andere Richtung und verpasst einen ausgewogenen Weg der Mitte, der die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft mit einem effizienten Schutz der Artenvielfalt zusammenbringt“, moniert der Minister.

Özdemir hatte vergangene Woche noch dafür geworben, dass Deutschland den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Umsetzung von GLÖZ 8 über Brachen, Strukturelemente, Eiweißpflanzen und Zwischenfruchtanbau unterstützt. „Das hätte ein Kompromiss sein können im Sinne der europäischen Solidarität und im Sinne eines vermittelnden Angebots zwischen den Wirtschaftsinteressen der Landwirtschaft und den Notwendigkeiten eines verstärkten Schutzes der Artenvielfalt, so der Agrarminister.

Die wiederholt nachgebesserten Vorschläge der Kommission seien hingegen „kein gutes Politikhandwerk“. Im Gegenteil führe es auf den Betrieben und in den Verwaltungen zu Verunsicherung und zusätzlicher Bürokratie. Özdemir erwarte von der Kommission, dass „sie für den Rest der laufenden Förderperiode jetzt Planungssicherheit schafft und dazu endlich in einen konstruktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten eintritt“.

Pikant ist in dem Zusammenhang, dass am Montag bereits eine Probeabstimmung zum jüngsten Vorschlag der EU-Komission stattfand. Dabei hatte Deutschland dafür gestimmt.

Stegemann: Özdemir enttäuscht die Landwirte einmal mehr

Die Strafpredigt von Özdemir und das deutsche Abstimmungsverhalten in Brüssel kann der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, nicht nachvollziehen. Das ist für Stegemann „Taktiererei“, mit der der grüne Bundesminister damit einmal mehr die Landwirtinnen und Landwirte enttäuscht.

„Anstatt auf Vereinfachung bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu setzen, beugt er sich dem Druck aus dem Bundesumweltministerium“, vermutet Stegemann. Er befürchtet, dass es am Ende, wie schon beim Agrardiesel, die Bäuerinnen und Bauern in Deutschland ausbaden müssen.

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