Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Nächster EU-Vorschlag

So sollen sich Stilllegung und Öko-Regelungen 2024 verzahnen lassen

Agrarminister Özdemir will die GLÖZ-Regeln zur Stilllegung, wie von der EU vorgeschlagen, lockern. Nun legt die EU-Kommission nach: So will sie die Auswirkungen auf die Öko-Regelungen lösen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die GLÖZ 8-Regel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anzupassen. So müssten Landwirte nicht 4 % ihres Ackerlandes stilllegen sondern könnten etwa Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.

Abstimmung kurzfristig verschoben

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Doch die EU-Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag noch zustimmen. Am Montag haben sie dafür eine Abstimmung kurzfristig auf diesen Mittwoch verschoben.

Der Grund: Die EU-Kommission hat an ihren Vorschlag kurzfristig noch einmal geändert. Das erfuhr top agrar aus Teilnehmerkreisen des Treffens.

Kommission will Öko-Regelung anpassen

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei den Öko-Regelungen geben. Die freiwilligen Umweltmaßnahmen können Landwirte nämlich bislang nur dann beantragen, wenn sie die GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen) wie Stilllegung (GLÖZ 8) oder Fruchtwechsel (GLÖZ 7) einhalten.

In Deutschland beträfe das vor allem die Öko-Regelung 1a. Die sieht vor, dass Landwirte mehr als 4 % ihrer Ackerflächen stilllegen. Für alle Flächen, die über die verpflichtende Brache hinausgehen, erhalten sie mehr Geld.

Bislang können Landwirte diese Öko-Regelung jedoch nur wählen, wenn sie 4 % ihrer Ackerflächen über GLÖZ 8 stilllegen. Das könnte sich durch den Vorschlag der EU-Kommission nun ändern.

Ein Beispiel

Erbringt ein Landwirte den GLÖZ 8-Standard komplett über den Anbau von Zwischenfrüchten, könnte er zusätzlich Flächen stilllegen und diese über die Öko-Regelung 1 a fördern lassen.

Das greift natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen. Und dass Bundesminister Cem Özdemir die Ausnahmen entsprechend umsetzt.

Es winken 1.300 € für 1 ha Brache

Im Jahr 2023 sind die Öko-Regelungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Auch die GAP-Ausnahmen aus dem vergangene Jahr führten dazu, dass Landwirte nicht an allen Öko-Regelungen teilnehmen konnten.

Deshalb hatten Bund und Länder die Öko-Regelungen für 2024 angepasst. So können Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für einen ganzen Hektar zusätzliche Brache eine Prämie von 1.300 €/ha beantragen. Bisher galt das nur für die Brache, die über den verpflichtenden Anteil von 4 % Stilllegung an der Ackerfläche hinaus geht.

Landwirte brauchen Klarheit!

Für die Landwirte ist es jetzt wichtig, möglichst schnell Klarheit über die GAP-Ausnahmen zu bekommen. Mit dem Votum der Mitgliedstaaten ist bis zum Ende der Woche noch zu rechnen.

Stimmen die den Ausnahmen zu, haben die EU-Mitgliedstaateb wiederum 15 Tage Zeit nach Brüssel zu melden, ob sie die Möglichkeiten nutzen und wie sie sie umsetzen wollen.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.