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Lemke will Ausnahme von der Stilllegung so in Deutschland nicht umsetzen

Die Beschneidung der Stilllegung in der EU löst in der Umweltszene Kopfschütteln aus. Umweltministerin Lemke will den EU-Beschluss zu GLÖZ 8 so in Deutschland nicht umsetzen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die alleinige Entscheidung der EU-Kommission für weitreichende Ausnahmen von der Stilllegungsverpflichtung aus GLÖZ 8 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) missfällt Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie sicherte am Mittwoch zu, dass sie den Beschluss so nicht anwenden wolle. Sie setze sich dafür ein, „dass dieser überstürzte und unreife Beschluss zur GLÖZ 8-Regelung in Deutschland nicht umgesetzt wird“, teilte Lemke mit.

Lemke: Freigabe höhlt Artenschutz aus

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Die Freigabe der ursprünglichen 4 % Stilllegungsfläche für den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten höhle den Artenschutz aus, argumentierte Lemke. „Der Beschluss missachtet, dass die wichtige Arbeit von Landwirtinnen und Landwirten nur dann eine Zukunft hat, wenn die Artenvielfalt ausreichend geschützt ist“, sagte sie. Lemke zieht zur Begründung ihrer Ablehnung auch internationale Abkommen zur nachhaltigen Nutzung und Wiederherstellung der Natur heran, die sonst missachtet würden.

Stattdessen will Lemke den von den Grünen favorisierten Ausbau der Öko-Regelungen nun weitertreiben. Es brauche mehr EU-Agrargelder für Förderangebote für Landwirtinnen und Landwirte zum Erhalt der Biodiversität über die Öko-Regelungen. „Die Stärkung und Ergänzung der Öko-Regelungen in der GAP ab 2025 ist hierfür von entscheidender Bedeutung“, sagte Lemke.

Laut der Ausnahme der EU für das Jahr 2024 können Landwirte GLÖZ 8 erfüllen, indem sie auf 4 % ihrer Ackerflächen

  • Brachen anlegen und/oder

  • Leguminosen anbauen und/oder

  • Zwischenfrüchte (bei Gewichtungsfaktor 1) anbauen.

Umweltverbände warnen vor Rückschritt in alte Zeiten

Entsetzt äußerten sich zur teilweisen Freigabe der Stilllegungsflächen die Umweltverbände. „Ohne sachliche Legitimation und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten untergräbt der Kommissionsvorschlag selbst die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR) Florian Schöne. Die Aufweichung der Vorgaben sei ein Rückschritt in alte Zeiten und vermittele den Eindruck, als gäbe es den Artenverlust in den Agrarlandschaften nicht. Der DNR forderte stattdessen ebenso wie Lemke eine Weiterentwicklung und bessere Ausstattung bestehender Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen.

Der WWF appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), die GLÖZ 8 Flächen weiterhin für den Artenschutz einzusetzen. „Artenschutz ist Zukunftssicherung, keine Verhandlungsmasse. Man kann ihn nicht beliebig drangeben, um tagesaktuell Proteste zu befrieden“, sagte WWF-Landwirtschaftsreferent Michael Berger.

Ähnlich äußerte sich der Naturschutzbund (Nabu). Özdemir müsse Wort halten “und sich für die Umsetzung der für die Artenvielfalt so wichtigen Lebensbrachen einsetzen“, sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Özdemir darf nicht aus Angst vor neuen Treckerprotesten vor den Landwirten einknicken – ein erneutes Aussetzen der Stilllegungsregelung würde die Naturkrise weiter anheizen.“

Jetzt doch mehr Geld für die Öko-Regelungen?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hatte sich am Dienstag eher überrascht von dem Alleingang der EU-Kommission gezeigt. Wie ein Sprecher des Ministeriums gegenüber top agrar feststellte, verlasse die Kommission damit den „Weg des konstruktiven Dialogs und der Kompromissfindung mit den Mitgliedstaaten“, sagte er.

Mit Blick auf eine nationale Umsetzung betonte der Sprecher, es sei für das BMEL zentral, dass die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe mit einem effektiven und praxistauglichen Schutz der Artenvielfalt zusammengebracht werde. Man werde sich auch anschauen, welchen Weg andere EU-Mitgliedstaaten einschlagen. Ziel müsse ein Schutz der Biodiversität sein, der sich für die Landwirtinnen und Landwirte bezahlt mache.

Im Gespräch sind dafür vor allem die Öko-Regelungen. Das BMEL wollte eigentlich die Öko-Regelungen mit mehr Geld ab 2025 stärken und dafür die Basisprämie abschmelzen. Dagegen stemmten sich allerdings die Bundesländer. Mit den neuen Ausnahmen von der EU für GLÖZ 8 versuchen BMEL und BMUV jetzt diese Pläne für die Öko-Regelungen wieder hervorzuziehen.

FDP erwartet Umsetzung von Özdemir

Einig ist der Pfad in der Koalition allerdings nicht. Die FDP stellte sich am Dienstagabend demonstrativ hinter die EU-Ausnahmeregelung. "Landwirtschaftsminister Özdemir muss nun zügig handeln, damit deutsche Landwirte von den getroffenen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen können“, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Gero Hocker.

Es sei bedauerlich, dass es erst zu Protesten und Unruhen in zahlreichen Ländern kommen musste, damit die EU-Kommission bei der Agrarflächenstilllegung einlenke, so Hocker weiter. Der FDP ginge die einjährige Ausnahmeregelung für 2024 inhaltlich und zeitlich sogar noch nicht weit genug.

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