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Bundesregierung beschließt GLÖZ-8 Ausnahmen

Während die Landwirtschaft die Ausnahmen von der Stilllegung bereits annimmt, schafft die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen. Wie es jetzt bei GLÖZ 8 weiter geht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Eins-zu-eins-Umsetzung des Brüsseler GLÖZ 8-Vorschlags geschaffen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte GAP-Ausnahme-Verordnung.

Die von der Bundesregierung formulierte Verordnung benötigt allerdings noch die Zustimmung der Länder im Bundesrat. Die Behandlung dort im Plenum ist für den 22. März 2024 vorgesehen.

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Danach können Landwirtinnen und Landwirte im GAP-Antragsjahr 2024 die GLÖZ 8-Verpflichtung auf verschiedene Arten erfüllen:

  1. Auf mindestens 4 % der Ackerflächen eines Betriebes stehen Brachen (Stilllegung) oder Landschaftselemente,

  2. Auf mindestens 4 % der Ackerfläche werden stickstoffbindende Pflanzen (Leguminosen) als Hauptfrucht angebaut,

  3. Auf mindestens 4 % der Ackerfläche werden Zwischenfrüchte angebaut (Anrechnung mit dem Gewichtungsfaktor 1,0)

Die Leguminosen und Zwischenfrüchte müssen dabei ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaut werden. Möglich ist auch eine Kombination der drei Möglichkeiten auf mindestens 4 % der Ackerfläche eines Betriebes.

Zwischenfrüchte müssen im Herbst 2024 bestellt werden

Wählen Betriebe die Möglichkeit GLÖZ-8 mit Zwischenfrüchten zu erfüllen, müssen sie diese im Spätsommer/ Herbst 2024 auf die Flächen säen. In der Verordnung steht dazu, dass die Flächen spätestens am 15. Oktober 2024 und für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen mit Zwischenfrüchten bestellt sein müssen. Es ist jedoch möglich, dass dieser Zeitraum noch bis zum 31.12. ausgedehnt wird.

Brache noch als Öko-Regelung anmelden ...

Landwirte, die bereits im Herbst 2023 Brachen für die ursprünglich ab 2024 geltende Stilllegungsverpflichtung festgelegt haben, können diese jetzt noch als freiwillige Öko-Regelung 1 anmelden und vergüten lassen, sofern die Bedingungen dafür passen.

Dafür müssten diese Betriebe dann GLÖZ-8 über Landschaftselemente, Leguminosen, Zwischenfrüchte oder einer Kombination der möglichen Maßnahmen erfüllen. Die Öko-Regelung 1 ist 2024 attraktiver als im Vorjahr. Betriebe können bis zu einem ganzen Hektar stilllegen und dafür die höchste Prämienstufe von 1.300 €/ha in Anspruch nehmen.

... oder Sommerkulturen aussäen

Werden die Anforderungen von GLÖZ-8 jetzt über Leguminosen oder Zwischenfrüchte erbracht, können im Herbst angelegte Brachen auch wieder in die Produktion genommen werden, beispielsweise durch die Aussaat einer Sommerkultur.

Doppelbelegung geht nicht

Flächen die nun für die GLÖZ 8 Regelung genutzt werden, können allerdings nicht für die freiwilligen Öko-Regelungen angerechnet werden. Das betrifft neben der Brache (Öko-Regelung 1) auch die Leguminosen. Diese können dann nicht für die Öko-Regelung 2 „vielfältige Kulturen im Ackerbau mit mindestens 5 Hauptfruchtarten einschließlich 10 % Leguminosen“ herangezogen werden. Ebenso werden voraussichtlich die für GLÖZ-8 anzurechnenden Leguminosen nicht bei der Öko-Regelung 6 „freiwilliger Verzicht auf Pflanzenschutzmittelanwendungen“ anrechenbar sein.

Erstmal nur für 2024

Die Ausnahme gilt zunächst nur für das Jahr 2024. Bisher hat die EU den Mitgliedstaaten nur eine Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für 2024 erlaubt. Allerdings läuft sowohl in Brüssel als auch in Berlin bereits eine Debatte, ob und wie die Regelung bis zum Ende der Förderperiode 2027 ausgeweitet werden kann.

Özdemir mittlerweile skeptisch für 2027

Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht dem jedoch eher skeptisch gegenüber. „Die Bundesregierung steht tiefgreifenden inhaltlichen Aufweichungen bei den beschlossenen GLÖZ-Standards im EU-Basisrecht kritisch gegenüber“, teilte eine Sprecherin von Agrarminister Cem Özdemir gegenüber top agrar mit.

Das war nicht immer so. Anfangs sah es so aus, als ob Özdemir eine Verlängerung bis 2027 goutieren würde. Er bot gemeinsam mit Umweltministerin Steffi Lemke den Ampelfraktionen an, sich in Brüssel für eine Verlängerung der Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für die gesamte Förderperiode bis 2027 stark zu machen. Bedingung war allerdings, dass im Gegenzug, ab 2025 mehr Geld für die freiwilligen Öko-Regelungen locker gemacht würde. Damit sind sie bei FDP und SPD jedoch nicht durchgekommen.

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