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topplus GLÖZ 8

Länder halten Druck für Stilllegungs-Aus bis 2027 hoch

Nach der Entscheidung, die verpflichtende Stilllegung 2024 auszusetzen, bleibt der Druck, diese Regelung gleich bis 2027 zu verlängern, hoch. Dafür müsste sich aber auch die EU nochmal bewegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die vergangene Woche beschlossene Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung nach GLÖZ 8 gilt zunächst erstmal nur für 2024. Die entsprechende Einigung hat die Bundesregierung auf die letzte Minute am 29. Februar nach Brüssel gemeldet.

Laut der Ausnahme der EU für das Jahr 2024 können Landwirte GLÖZ 8 erfüllen, indem sie auf 4 % ihrer Ackerflächen

  •     Brachen anlegen und/oder

  •     Leguminosen anbauen und/oder

  •     Zwischenfrüchte (bei Gewichtungsfaktor 1) anbauen.

Auf diesen Flächen darf allerdings kein Pflanzenschutz eingesetzt werden. 

CDU-Agrarminister erwarten Planungssicherheit bis 2027

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In ihren Reaktionen auf die Entscheidung gehen einige Bundesländer jedoch bereits einen Schritt weiter und fordern gleich die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für die gesamte Förderperiode bis 2027. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Regelung auch bis zum Ende der Förderperiode gilt“, versprach der Landwirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein, Werner Schwarz (CDU), unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung.

Deutlich wurde auch sein neuer Amtskollege aus Hessen, Ingmar Jung (CDU). „Die Ausnahme für ein Jahr reicht nicht. Die Landwirtschaft braucht Planungssicherheit auf lange Sicht. Pauschale Stilllegungen von Ackerflächen passen auch nächstes Jahr nicht in die Zeit“, sagte Jung.

Die Ausnahme für ein Jahr reicht nicht.

Ähnlich äußerten sich weitere CDU-Agrarminister aus den Bundesländern. Der Bund müsse sich jetzt auf EU-Ebene auch dafür stark machen, die Flächenstilllegung im Rahmen der Konditionalität bis zum Ende der Förderperiode 2027 auszusetzen, forderte auch Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. „Dies würde unseren Landwirten echte Planungssicherheit geben“, sagte Hauk.

Ebenso machte sich seine Partei- und Amtskollegin aus Nordrhein-Westfalen, Silke Gorißen, für die Verlängerung stark: „Jetzt gilt es, mit einer dauerhaften Regelung frühzeitig Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern zu schaffen, damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gewahrt bleibt“, sagte sie.

EU müsste für Verlängerung Basisrecht aufschnüren

Die Länderagrarministerinnen und Agrarminister der Union hatten sich bereits Mitte Februar mit diesem Anliegen in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) gewandt. Anfangs sah es auch so aus, dass Özdemir dem Wunsch entsprechen wollte.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bot gemeinsam mit dem Umweltministerium den Ampelfraktionen an, sich in Brüssel für eine Verlängerung der Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für die gesamte Förderperiode bis 2027 stark zu machen. Bedingung war allerdings, dass im Gegenzug, mehr Geld für die freiwilligen Öko-Regelungen locker gemacht würde. Damit waren sie allerdings bei FDP und SPD nicht durchgekommen, so dass aktuell erstmal nur die Aussetzung für 2024 alleinsteht.

Im Alleingang kann Deutschland allerdings keine Verlängerung der neuen Regelung vornehmen. Die Entscheidung für eine Entfristung müsste auf EU-Ebene fallen. Dafür müsste das Basisrecht zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) geändert werden. Ein solcher Schritt bedarf der Beteiligung des Europäischen Parlamentes und des Rates und müsste noch vor der Europawahl am 9. Juni erfolgen. Der Zeitdruck ist also hoch.

Regelung für 2024 Ende März im Bundesrat

In Deutschland muss auch die Aussetzung der Stilllegung für 2024 noch durch einige Gremien, bis sie rechtskräftig beschlossen ist. Das Bundeskabinett hat der Verordnung vergangene Woche wegen der langen Unstimmigkeiten innerhalb der Ampel nicht zur reglulären Sitzung am Mittwoch sondern im Umlaufverfahren zugestimmt.

Nun bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Behandlung dort im Plenum ist für den 22. März 2024 vorgesehen. Es könnte zu einem Showdown in der Agrarpolitik werden, denn am gleichen Tag soll der Bundesrat auch über das Wachstumschancengesetz beraten, dass wegen der Debatte über den Agrardiesel im Bundesrat weiterhin festhängt.

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