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Öko-Regelung 5: Sind die Kennarten im Grünland ein Erfolg oder Reinfall?

Artenreiche Wiesen und Weiden waren die Gewinner der Öko-Regelungen 2023, das zeigt auch der bundesweite Vergleich. Mit ein paar Tipps erkennen Sie die Kennarten noch schneller.

Lesezeit: 7 Minuten

Die Öko-Regelungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind teils umstritten. Bei einigen Prämien haben die Bundesländer für 2024 nachgebessert. Landwirte und Verbände bemängeln jedoch weiterhin fehlende Maßnahmen für Grünlandbetriebe.

Schnell gelesen

  • Die Öko-Regelung 5 hat im ersten Jahr die Erwartung des BMEL um 81 %-Punkte übertroffen.

  • Grundsätzlich verlief die Maßnahme der vier regionalen Kennarten/-gruppen auf Grünland unproblematisch.

  • Für das neue Antragsjahr 2024 planen einige Bundesländer Veränderungen bei z. B. der Antragstellung.

  • Das neue Glanzstück der GAP ­benötigt jetzt einen sicheren Plan für die  ­Zukunft.

  • So wurde die Öko-Regelung 5 in den Bundesländern angenommen

Jedoch war eine der sieben Regeln letztes Jahr offensichtlich besonders beliebt, wie Daten der Bundesländer zeigen: Die Öko-Regelung 5 (ÖR 5) – sie wurde am häufigsten beantragt. Hinter dem sperrigen Namen „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ verbirgt sich das Ziel, artenreiches Grünland zu erhalten.

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Worum gehts bei der Öko-Regelung 5?

Die freiwillige, einjährige Agrarumweltmaßnahme ist in der 1. Säule der GAP angesiedelt und wird bundesweit einheitlich angeboten. Man kann sie jährlich über den Sammelantrag bis zum 15. Mai beantragen. Wie diese Maßnahme ausgestaltet ist – neben den nachzuweisenden vier regionalen Kennarten – obliegt den Bundesländern. Dass es dabei teils erhebliche Unterschiede gibt, zeigte unsere Nachfrage in dem Beitrag „So nutzen Sie die Ökoregelung Nr. 5“.

So unterscheiden sich nicht nur die nachzuweisenden Kennarten bzw. Kenn­­artengruppen (30 bis 70), sondern auch die Art der Erfassung: analog mit Zettel oder digital per App, Transektmethode oder nicht, 3, 5 oder 10 m Randstreifen. Zudem konnten Landwirte die Anträge bis zu verschiedenen Zeitpunkten wieder zurückziehen. Doch letztlich scheint dieser auf den ersten Blick komplizierte Vorgang kein Hindernis gewesen zu sein.

Öko-Regelung 5 unterschiedlich beliebt in den Bundesländern

Laut Bundesagrarministerium (BMEL) hatten 2023 ganze 42.501 Antragsteller die ÖR 5 auf 1,16 Mio. ha beantragt – damit wurde die Erwartung des BMEL im Strategieplan um 81 %-­­Punkte überschritten. Als Prämie gibt es 240 €/ha, bis 2026 soll sie auf 210 € verringert werden.

Eine Nachfrage bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer bestätigt das Bild: Die ÖR 5 ist von den Landwirten antrags- und flächenmäßig sehr gut angenommen worden. Allerdings ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. So können einige Bundesländer nur bedingt Aussagen dazu treffen, wie viele Anträge tatsächlich genehmigt wurden. Auffällig ist, dass in fünf Bundesländern verhältnismäßig viele Anträge zurückgezogen bzw. abgelehnt worden sind:

  • In Niedersachsen, Bremen und Hamburg wurden insgesamt 300 Anträge abgelehnt, da die Förderbedingungen nicht erfüllt waren.

  • In Nordrhein-Westfalen zogen Antragsteller 161 Anträge zurück, weitere ca. 170 werden voraussichtlich abgelehnt.

  • In Sachsen-Anhalt wurden 536 Anträge nicht ausgezahlt.

Dabei entfielen in vielen Bundesländern die Vor-Ort-Kontrollen, wenn der Nachweis per App mit georeferenzierten Fotos erfolgte.

Probleme und Fragen seitens der Landwirte gab es laut Behörden wenig. Nach eigenen Angaben stand man in gutem Austausch mit den Landwirten. So ließ Sachsen-Anhalt in einigen Fällen alternative Nachweismöglichkeiten durch E-Mail oder Datenträger zu. In Thüringen wurden Probleme und Fragen der Landwirte im direkten Austausch geklärt.

Den Aufwand für das Erfassen beziffern Rheinland-Pfalz und das Saarland mit 30 bis 45 Minuten, Hessen hingegen mit durchschnittlich 45 Minuten. Dort, sowie in Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen kritisierten einige Landwirte vereinzelt den hohen Erfassungs- und Dokumentationsaufwand bzw. dass sich die sogenannte Transektmethode nicht an die geologischen Gegebenheiten anpassen ließe.

Flächen selbst erfassen oder nicht?

Grundsätzlich liegt der beste Zeitpunkt zum Erfassen der Kennarten/-gruppen zwischen Ende Mai und Ende Juni. Dann blühen die Kräuter im Grünland und sind am leichtesten zu erkennen.

Dass einige Betriebe durch das selbstständige Erfassen ihr Grünland intensiver kennengelernt haben, merkt Brandenburg an: Die botanische Vielfalt abseits der ertragsbildenden Futterpflanzen sei wahrgenommen und gewürdigt worden. In Schleswig-Holstein wurden sogar teilweise sehr seltene und geschützte Arten gefunden.

Kennarten auf Grünland richtig unterscheiden

Dennoch ist es nicht immer leicht, die Arten auf dem Grünland direkt zuzuordnen – nicht alle blühenden Kräuter sind automatisch eine Kennart. Beim Bestimmen helfen die teils von den Bundesländern herausgegebenen Kennartenbroschüren oder online abrufbare Präsentationen von Seminaren.

Entsprechende Videos stellen z. B. das Bayerische Landesamt für Landwirtschaft (LfL), das Diensleistungszentrum Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz, der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) oder für Niedersachsen die Ingenieursgemeinschaft Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) zur Verfügung. Zudem bieten die Offizialberatungen (z.B. Landwirtschaftskammer Niedersachsen hier oder hier),und Verbände wie Bioland oder Gäa Vor-Ort-Schulungen an. Hilfe bekommt man auch bei Naturschutzbehörden, Biologischen Stationen und den naturschutzfachlichen Beratungen der Bundesländer.

Diese Apps helfen, Arten zu bestimmen

Wer unsicher ist, kann die verschiedenen Arten mithilfe von Apps bestimmen. Die gibt es für Smartphones mit Android- oder iOS-Betriebssystemen. Es eignen sich z. B. die beiden kostenfreien Apps „PlantNet“ (auch auf dem Desktop nutzbar) oder „Flora Incognita“.

Um Pflanzen zu bestimmen, nimmt man Fotos in der App auf oder wählt schon erstellte aus der Galerie des Smartphones. Durch eine hinterlegte Künstliche Intelligenz (KI) werden die Fotos ausgewertet. Beide Apps liefern weiterführende Beschreibungen und Informationen zu den erkannten Pflanzen. Die Basisversion der App „Planto“ (nur iOS) ist ebenfalls kostenfrei, „Picture this“ kostet z. B. 5,99 €/Monat. Auch bei diesen Apps können Sie Fotos direkt aufnehmen oder aus der Galerie nutzen.

Drohnenflug und KI als Dienstleistung

Ebenfalls mit KI arbeitet das System „anyA“ von Sumi Agro. Ab diesem Jahr soll es laut Anbieter neben z. B. Bestandesdichten, Schädlingen und Krankheiten in einigen Ackerkulturen auch Kennarten im Grünland erkennen. Dazu bucht man einen Drohnenüberflug als Dienstleistung, anhand der aufgenommenen hochauflösenden RGB Luftbilder (35 Bilder/ha) wertet eine KI die Bilddaten aus, die dann dem Landwirt zur Verfügung gestellt werden.

Ein weiterer Dienstleister, um die Flächen (ohne KI) zu kartieren, ist z. B. in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die BELA-Agrarberatung. Die Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt (IGLU) kann man in Niedersachsen beauftragen.

Wie weiter mit den Kennarten in dieser Saison?

Da viele Bundesländer die Kennarten bereits vorher als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) angeboten hatten, hat sich die Methode der 4 Kennarten/-gruppen in den Bundesländern insgesamt bewährt. In vielen Ländern ist es weiterhin möglich, eine AUKM mit sechs oder acht Kennarten on top zu beantragen.

Veränderungen bei der Öko-Regelung 5 im Jahr 2024

Dennoch ergeben sich nach dem ersten Jahr ÖR 5 einige Veränderungen für 2024: Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg erweitern das Nachweisverfahren per georeferenzierten Fotos. Wer dafür die jeweiligen Apps der Behörden nutzt, kann auf Papierdokumentation und teils die Transektmethode verzichten. In Bayern gilt damit sogar ein längerer Nachweiszeitraum bis zum 31. August 2024.

In Niedersachsen müssen ausgewählte Antragssteller über die landeseigene App FANi künftig Fotos zur Kontrolle nachweisen. In Nordrhein-Westfalen wird der elektronische Antrag um eine Plausibilitätsprüfung erweitert. Die App in Sachsen-Anhalt soll künftig auch Arten auf Fotos bestimmen, bevor diese eingereicht werden.

So lassen sich Kennarten im extensiven Grünland fördern

Wenige Saatgutfirmen, wie z. B. Feldsaaten Freudenberger oder Rudloff, bieten Mischungen an, die entsprechende Kennarten einzelner Bundesländer beinhalten. Allerdings ist das Ansäen der Arten nicht in jedem Bundesland zulässig. Zudem handelt es sich bei den geforderten Kennarten um Zeigerpflanzen, die naturgemäß bestimmte Bedingungen benötigen. Dazu zählen z. B. eine reduzierte Düngung, spätere Mahd, extensive Beweidung und geringer Viehbesatz sowie eine länger unterbliebene Neu- oder Nachsaat.

Mit z. B. heuen oder Mahdgutübertragung lassen sich Kennarten ins Grünland bringen und bei angepasster Bewirtschaftung der Wiesen oder Weiden auch langfristig etablieren.

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