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Öko-Regelung 5: Diese Kennarten müssen Sie im Grünland nachweisen

Am 15. Mai endet die Frist für die GAP-Förderanträge. Hier finden Sie einen Überblick über die Kennarten im Dauergrünland der einzelnen Bundesländer für die Öko-Regelung 5.

Lesezeit: 1 Minuten

Die freiwilligen, einjährigen Öko-Regelungen (ÖR) können Sie noch bis zum 15. Mai über den Sammelantrag beantragen. Für die ÖR 5 müssen Sie auf Dauergrünlandflächen mindestens vier regionalen Kennarten nachweisen. Dafür gibt es eine Prämie von 240 €/ha für die Jahre 2023 und 2024, danach sinkt diese auf 210 €/ha.

Unterschiedliche Kennarten in den Bundesländern

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An der ÖR 5 zeigt sich beispielhaft, wie unterschiedlich die Bundesländer solche Förderprogramme in der Praxis ausgestalten. Schon die Art und Weise auch die Art, wie man die Pflanzen erfassen und dokumentieren muss, variiert (top agrar berichtete).

Dass auch die Kennarten unterschiedlich sind, zeigen die Listen der Bundsländer. Um eine Übersicht zu bekommen, hat Edmund Leisen vom Öko-Team der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die Arten nach Blütenfarben sortiert und gekennzeichnet, welche Arten man in welchem Bundesland nachweisen muss.

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