Öko-Regelungen: Bundesrat beschließt höhere Prämien für 2024
Hoher Aufwand und niedrige Prämien sorgten 2023 für einen Fehlstart bei den Öko-Regelungen. Damit die Landwirte 2024 öfter auf das Angebot eingehen, werden nun die finanziellen Anreize angehoben.
Viele Öko-Regelungen waren in diesem Jahr vom Start weg ein Flop – zu schwach waren die finanziellen Anreize. Bund und Länder wollen hier im nächsten Jahr mit höheren Prämien nachsteuern. Dafür hat der Bundesrat heute den Weg freigemacht.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 €/ha in diesem auf 200 €/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 €/ha in den Folgejahren auf 60 €/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 €/ha auf 200 €/ha zu erhöhen.
Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 €/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 €/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 €/ha sein.
Leichterer Einstieg für Öko-Regelung 1
Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4 % hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1 % der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal.
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Viele Öko-Regelungen waren in diesem Jahr vom Start weg ein Flop – zu schwach waren die finanziellen Anreize. Bund und Länder wollen hier im nächsten Jahr mit höheren Prämien nachsteuern. Dafür hat der Bundesrat heute den Weg freigemacht.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 €/ha in diesem auf 200 €/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 €/ha in den Folgejahren auf 60 €/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 €/ha auf 200 €/ha zu erhöhen.
Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 €/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 €/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 €/ha sein.
Leichterer Einstieg für Öko-Regelung 1
Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4 % hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1 % der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal.