Die Agrarminister der Länder könnten zentrale Reformvorschläge von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) für die GAP-Agrarzahlungen ab 2025 blockieren. In einer Beschlussvorlage für die am Freitag stattfindende Sonder-Agrarministerkonferenz warnen die Länder vor einer Grundsatzdiskussion über die Verteilung der Agrarzahlungen aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), die seit 2023 gelten. Andernfalls wäre die Glaubwürdigkeit von agrarpolitischen Beschlüssen gefährdet, heißt es in der Vorlage, die top agrar vorliegt.
Länder wollen Kürzung der Basisprämie verhindern
Konkret geht es um den Plan von Özdemirs Bundeslandwirtschaftsministerium, die Basisprämie ab 2025 zu kürzen und das freiwerdende Geld in neue, freiwillige Öko-Regelungen für das Grünland zu investieren. Dafür hatte das BMEL eine Öko-Regelung für Dauergrünland mit einer maximal zweimaligen Schnitthäufigkeit und eine neue Öko-Regelung für die emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdüngern vorgeschlagen.
Gerade die Kürzung der Basisprämie sehen die Bundesländer jetzt als nicht vermittelbar an. Die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen seien ein zentraler und verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens und müssten das auch bleiben, heißt es in der Beschlussvorlage, die das von den Linken geführte Agrarministerium aus Thüringen erstellt hat. Thüringen hat seit Januar 2024 den Vorsitz der Agrarministerkonferenz inne.
Grünland Öko-Regelungen verlieren an Unterstützung
Die neuen Öko-Regelungen für Grünland waren bisher vor allem in den süddeutschen Bundesländern nicht auf viel Gegenliebe gestoßen. Sie wollen das Grünland lieber weiter über die Agrarumweltmaßnahmen in den Programmen der Zweiten Säule unterstützen, wo die Länder kofinanzieren müssen.
Einzig die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein verfolgen noch das Ziel, eine Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung zu schaffen. Das haben sie zuletzt in einer Protokollerklärung bei der Amtschefkonferenz der Agrarministerien, die bereits vergangene Woche tagte, deutlich gemacht. Dabei hatte Schleswig-Holstein im Frühling 2023 einen AMK-Beschluss herbeigeführt, laut dem die Länder die Belange der Grünlandbetriebe sowie der Milchviehbetriebe mit Weidehaltung bei den Öko-Regelungen berücksichtigen wollten.
EU verlangt Umweltziele einzuhalten
Ohne Änderungen wird die GAP aber nicht bis 2027 laufen können, denn Deutschland muss der EU-Kommission Rechenschaft dafür liefern, warum die Öko-Regelungen 2023 zu wenig von den Landwirten in Anspruch genommen wurden. Die dort 2023 nicht durchgeführten Maßnahmen muss Deutschland in den Folgejahren kompensieren, um seine versprochenen Umweltziele zu erreichen.
Höhere Prämien für vorhandene Öko-Regelungen gefordert
Als Lösung dafür schlagen die Bundesländer vor, die vorhandenen Öko-Regelungen mit höheren Prämien auszustatten, Mittel von schlecht laufenden Öko-Regelungen zu gut laufendenden zu verschieben und gar nicht laufende Öko-Regelungen abzuschaffen. Außerdem argumentieren sie, dass auf Grund der bereits für 2024 erhöhten Prämien für die Öko-Regelungen in diesem Jahr eine bessere Inanspruchnahme seitens der Landwirte zu erwarten ist.
Die ursprünglich zusätzlich vom BMEL geplante höhere Umschichtung von Geldern von der ersten Säule mit der Basisprämie und den Öko-Regelungen in die zweite Säule mit den Agrarumweltmaßnahmen hat das BMEL mittlerweile selbst aufgegeben. Darauf regieren die Bundesländer mit Wohlwollen.
Eigentlich wollten sich die Bundesländer bereits Ende November 2023 auf eine gemeinsame Haltung zu Änderungen an den GAP-Zahlungen ab 2025 verständigen. Bei der damaligen Sonder-Agrarministerkonferenz haben sie sich jedoch nicht einigen können. Nun steht eine neue Beschlussvorlage aus Thüringen bei der Sonder-Agrarministerkonferenz am Freitag, den 26. September zur Abstimmung.
AbL und Umweltverbände drängen auf Öko-Regelung für die Weide
Für neue Öko-Regelungen fürs Grünland und die Weidehaltung von Milchkühen haben sich in dieser Woche erneut die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie Umweltverbände stark gemacht. Sie argumentieren, dass die Förderung der Weidehaltung über die Öko-Regelungen nur in wenigen Einzelfällen zu Problemen mit bestehenden Förderungen der Länder führen würde.
„Seit über drei Jahren ist klar, dass in der Agrarförderung des Bundes ein Angebot für klassische Grünlandbetriebe mit Milchvieh fehlt. Anstatt diese Förderlücke durch die Einführung einer zusätzlichen Öko-Regelung zu schließen, drehen sich die Ministerinnen und Minister seit Jahren im Kreis“, sagte der Landesvorsitzende der AbL-Niedersachen und Milchviehhalter Ottmar Ilchmann. Aus seiner Sicht müssten die Agrarminister aus den aktuellen Protesten „die richtigen Schlüsse ziehen und endlich ins Handeln kommen“. Die Entscheidung für eine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit Weidehaltung nochmals zu vertagen wäre aus seiner Sicht ein Armutszeugnis.
DBV möchte lieber GLÖZ-Vorschriften korrigieren
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach sich im Vorfeld der Sonder-AMK hingegen erneut dafür aus, lieber die vorhandenen Öko-Regelungen attraktiver zu gestalten, anstatt neue einzuführen. Dringenden Korrekturbedarf sieht der DBV bei den GLÖZ-Vorgaben. Dies gelte insbesondere für GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung - Winterkultur bis 15. November aussäen“, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken gegenüber Agra-Europe (AgE). Er bezeichnete diese bereits viel kritisierte Regelung als Fehlkonstruktion, die sich in diesem Winter als nahezu undurchführbar erwiesen habe. In der Beschlussvorlage der Länder sind die GLÖZ-Vorgaben bisher allerdings kein Thema.