Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Nur noch Zwischenfrüchte?

EU-Kommission kassiert GAP-Stilllegung für 2024

EU-Landwirte sollen 2024 von der GAP-Stilllegung von 4 % ihrer Ackerfläche befreit werden. Die EU-Kommission hat Ideen für alternative Förderauflagen. Die Frage ist, ob die Mitgliedstaaten mitmachen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission will die Stilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein weiteres Jahr aussetzen. Das hat die oberste EU-Behörde am Mittwochmorgen in Brüssel bekannt gegeben.

Die EU-Landwirte seien aktuell in "einer sehr schwierigen Lage", begründete der Vizepräsident der EU-Kommission Maros Sefkovic den Schritt am Montag in Brüssel.

"Die heutige Maßnahme bietet den Landwirten zusätzliche Flexibilität in einer Zeit, in der sie mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind", sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen.

Zwischenfrucht statt Stilllegung

Konkret schlägt die EU-Kommission vor, dass die GLÖZ 8-Regeln angepasst wird. Landwirte könnten statt der 4 %-Stilllegung wählen, ob sie künftig auf 7 % ihrer Ackerflächen Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte zwischen zwei Hauptkulturen etablieren. Bei beiden Optionen sollen Landwirte auf Pflanzenschutzmittel verzichten-

Dieser Vorschlag dürfte viele Landwirte an das Greening der vorherigen GAP erinnern. Auch dort hatten sie die Möglichkeit Stilllegung durch Zwischenfrüchte zu ersetzen.

Machen die EU-Mitgliedstaaten mit?

Stimmen die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag in den kommenden Tagen zu, tritt die Regeln rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Nehmen die Mitgliedstaaten die Ausnahmen auf EU-Ebene an, wäre das jedoch noch kein Freibrief für die europäischen Landwirte. "Für die Mitgliedstaaten bleiben diese Optionen freiwillig", erklärte eine Kommissionsbeamtin am Mittwoch. Das heißt die EU-Mitgliedstaaten müssen die Ausnahmen auch in ihren Ländern umsetzen. So war es auch bei den Ausnahmen der GAP-Regeln im vergangenen Jahr.

Wie reagiert die Bundesregierung?

Ob die Bundesregierung die Ausnahmen für die deutschen Landwirte möglich macht, ist noch unklar. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte in seiner Rede am 15. Januar auf der Großkundgebung in Berlin die GAP-Stilllegung zur Disposition gestellt. Im Interview mit top agrar nahm Lindner auch Kommissionschefin Ursula von der Leyen in die Pflicht.

Abschaffung kollidiert mit Zielen der Öko-Regelungen

In Deutschland könnte das Interesse am Aussetzen der Stilllegungspflicht von Bund und Ländern gering sein. Denn gerade die ausgesetzte Stilllegungspflicht von 4% hatte 2023 dazu geführt, dass auch das Interesse an den neuen Öko-Regelungen teils deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben war. Gegenüber der EU-Kommission ist Deutschland deshalb gerade in der Pflicht, Rechenschaft abzulegen und eine Kompensation für die 2023 nicht durchgeführten Öko-Regelungen zu schaffen.

Die Agrarminister der Länder hatten sich gerade auf der Sonder-Agrarministerkonferenz vergangene Woche dazu entschieden, keine neuen Öko-Regelungen zu entwerfen und auf die bestehenden zu setzen. Sie argumentierten, dass 2024 mit einer höheren Teilnahme der Landwirte an den Öko-Regelungen zu rechnen sei. Sollte die verpflichtende Stilllegung nun ausfallen, gerät auch dieses Konzept wieder ins Wanken.

Anbauplanung schon weitestgehend abgeschlossen

Die Anbauplanung für die Ernte 2024 haben die meisten Landwirte bereits abgeschlossen. Kämen die vorgeschlagenen Ausnahmen der GAP-Auflagen, käme ein Anbau von Sommerungen auf den eigentlichen Stilllegungsflächen in Frage.

Französische Initiative

Der EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hatte vergangenen Woche für die am Mittwoch präsentierte Lösung geworben.

„Die Landwirte verstehen nicht, warum sie ausgerechnet in der Krise, 4 % ihrer Flächen von der Produktion ausschließen sollen“, sagte er. Das sei auch ein Grund, warum so viele Landwirte aktuell auf die Straße gingen, so der Pole.

Der französische Landwirtschaftsminister hatte schon im vergangenen Jahr dafür geworben, die GAP-Stilllegung mit dem Anbau von Leguminosen zu ersetzen.

Was gilt eigentlich bei GLÖZ 8?

Eigentlich müssen alle Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland,  4 % ihrer Ackerfläche stilllegen. Zumindest dann, wenn sie GAP-Gelder erhalten wollen.

Landschaftselemente, die an Ackerland angrenzen, können sie anrechnen. Die Flächen sind nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr der Selbstbegrünung zu überlassen oder aktiv durch Ansaat zu begrünen.

Pflanzenschutz, Düngung oder Ernte sind untersagt. Spätestens alle zwei Jahre müssen Sie die Stilllegung mulchen oder mähen. Was genau gilt, lesen Sie hier:

Was heißt GLÖZ?

Die Abkürzung GLÖZ steht für Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Agrarflächen. Diese Standards müssen alle Landwirte einhalten, die Agrarsubventionen aus Brüssel erhalten wollen

Die GLÖZ-Standards sind Teil der sogenannten Konditionalität innerhalb der GAP. Die Konditionalität bündelt alle Auflagen, die Landwirte erfüllen müssen, um GAP-Direktzahlungen zu bekommen.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.