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Wie funktioniert 2024 der Fruchtwechsel auf überschwemmten Flächen?

Wegen der regional enorm hohen Regenmengen sind einige Getreideflächen stark geschädigt. Ist der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) hier trotzdem einzuhalten?

Lesezeit: 2 Minuten

Die ergiebigen Niederschläge insbesondere zum Jahreswechsel 2023/24 haben vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen teils zu einer flächendeckenden Übersättigung der Böden geführt. Viele Flächen waren teilweise wasserbedeckt oder vollständig überflutet bzw. sind es noch zum Teil.

Hinzu kommen Überschwemmungen durch über die Ufer getretene Flussläufe. Auf bereits bestellten Flächen traten bzw. treten Sauerstoffmangel, Verschlämmungen und teils auch Frostschäden auf. In manchen Kulturen ist ein Totalschaden entstanden.

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GLÖZ-Verpflichtungen klären

Bei der Frage, wie mit diesen Flächen nun weiter verfahren werden soll, ist auch der Umgang mit Verpflichtungen und Fördervoraussetzungen im Rahmen von Konditionalität, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen zu klären. Darauf weist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Im Rahmen der Konditionalität sind insbesondere Überlegungen zum Fruchtwechsel (GLÖZ  7) wichtig. Diese Verpflichtung muss in 2024 erstmalig eingehalten werden, nachdem sie im Jahr 2023 durch die GAP-Ausnahmen-Verordnung ausgesetzt war.

Des Weiteren stellt sich auch die Frage der vorgenommenen aktiven Begrünung von Bracheflächen im Rahmen von GLÖZ 8 (Erbringung nicht produktiver Flächen).

Ministerium empfiehlt ausführliche Dokumentation

Sollten die beschriebenen Wetterbedingungen eine Einhaltung der Auflagen nicht ermöglichen, so empfiehlt das Ministerium eine ausführliche, einzelbetriebliche Dokumentation zur jeweiligen Situation. Diese Dokumentation könnte im späteren Antragsverfahren zu Nachweiszwecken hilfreich sein. Generell sind Verstöße gegen die Auflagen der Konditionalität in der Regel zu sanktionieren. Inwieweit die Nichteinhaltung der Vorschriften aufgrund der derzeitigen Wetterverhältnisse zu einem Verzicht der vorgeschriebenen Sanktionierungen führen kann, wird geprüft (top agrar hat bereits eine Anfrage an das BMEL gestellt).  

Ähnliches gilt für die Fördervoraussetzungen und Verpflichtungen bei Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen. Auch hier empfiehlt das Ministerium eine ausführliche Dokumentation der Umstände empfohlen.

 

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