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topplus Winterkulturen ersticken

Hochwasser: Kein Rechtsanspruch auf Schadensausgleich für Landwirte

Sorgen Überschwemmungen für Ernteausfälle, können Landwirte nur auf finanzielle Hilfen durch die Politik hoffen.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Deutscher Wetterdienst warnt vor „Dauerregen wechselnder Intensität“, im Harz werden 80 mm Niederschlag erwartet. Für die vom Hochwasser betroffenen Landwirte bedeutet das: Die überfluteten Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen werden wohl nicht so schnell abtrocknen.

Die Hauptsorge ist jetzt, dass die überfluteten Winterkulturen die Überschwemmung nicht überstehen und die Pflanzen ersticken. Auf Grünland sorgen vor allem Treibgut und Müll für Probleme sowie An- und Abspülungen von Erde.

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Kein Schadensausgleich?

Ein Rechtsanspruch auf Schadenausgleich nach Überschwemmungen besteht nicht, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Nach dem Elbehochwasser 2006 habe die Landesregierung Niedersachsen z.B. zwar bis zu 10.000 € Ausgleich pro Betrieb (bei Existenzgefährung auch mehr) gezahlt, einen Rechtsanspruch auf Ausgleichzahlungen oder sonstige staatliche Hilfen gebe es aber nicht.

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