Frage:
Durch die hohen Regenfälle in den letzten Wochen haben wir extrem nasse Felder. In einigen Bereichen steht das Wasser. Darf ich einen temporären Graben/Kanal zum Wasser ablassen vom Feld buddeln? Also, um das Wasser in den nächsten großen „natürlichen“ Graben zu leiten? Der Graben wird anschließend wieder zugeschüttet.
Antwort:
Ja, es ist möglich bei sehr nassen Feldern temporäre Gräben zur Ableitung von stehendem Wasser auf einem Feld zu schaffen. Aber nur, wenn Sie diese auch kurzfristig wieder zuschütten. Grundsätzlich ist die Herstellung eines Grabens ein „Gewässerausbau“.
Es gibt jedoch nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Ausnahme: „Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Ein Gewässerausbau liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und der Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.“ (gemäß § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz).
Dass der Wasserhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt wird, dürfte bei einer landwirtschaftlichen Fläche und einem nur temporären Graben in der Regel der Fall sein.
Zur Absicherung könnten Sie vorher kurz die zuständige Wasserbehörde verständigen und dort mitteilen, bis wann Sie dann den Kanal wieder „zurückbauen“ wollen.
Unser Experte: Dr. Till Elgeti, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm, NRW
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