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Schwemmgutkosten

Wohin mit dem Müll aus dem Hochwasser?

Nach dem Hochwasser kommt der Unrat, der nun auf manchen Flächen liegt. Die Menge ist nur oft zu gering, als dass dafür ein Ausgleich beantragt werden kann.

Lesezeit: 3 Minuten

In vielen Regionen waren um den Jahreswechsel tausende Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen vom Hochwasser betroffen. Vor allem Plastikmüll, der leicht ist und „weit schwimmt“, lag und liegt auf hunderten Wiesen und Äckern, aber auch jede Menge Treibholz und Teek, stellt der Bauernverband aus Niedersachsen fest.

„Wir haben viel Arbeit damit, die Flächen zu säubern“, berichtet Landwirt Rüdiger Göbbert, Deichvorsteher in der Gegend rund um die Allerschleifen bei Rethem, wo das Wasser besonders viel Schaden angerichtet hat. „Hilfreich wäre es, wenn uns die Landkreise als Träger der Abfallentsorgung in den betroffenen Gebieten einige Container hinstellen und den ganzen Müll abtransportieren würden“, sagte er dem Landvolk.

Das Sammeln und Entsorgen des Unrats führe bei vielen Landwirten zu „einigem Unmut“, so Göbbert, „denn die Eigentümer werden mit dem Problem allein gelassen.“

Schäden reichen oft nicht für finanziellen Ausgleich

Die Lage ist verzwickt, weil nach EU-Beihilferecht für einen finanziellen Ausgleich in der Landwirtschaft bestimmte Schwellenwerte an Schäden bestehen müssen, die oftmals aber nicht erreicht werden. Deshalb setzt das Landvolk Niedersachsen für die betroffenen Betriebe auf eine Kulanz-Lösung der Landkreise bei der Entsorgung des Mülls.

„Denkbar wäre auch, dass das Land die Hilfen an die Kommunen so ausgestaltet, dass darin Gelder für die Entsorgung enthalten sind“, regt der Vorsitzende des Landvolks Hannover, Volker Hahn, an. Für Privatleute gewährt die niedersächsische Landesregierung bereits akute Hochwasserhilfen. Wer antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfe maximal sein kann, ist in den FAQs der Landesregierung hinterlegt: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html

Felder nicht befahrbar

Ein weiteres Hochwasser-Problem trifft zahlreiche Landwirtinnen und Landwirten, denen es seit dem 1. Februar wieder erlaubt ist, Gülle auf Acker- und Grünlandflächen auszubringen. Die starken Niederschläge der zurückliegenden Monate erschweren in vielen Regionen Niedersachsens die Gülledüngung erheblich, berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).

In der Düngeverordnung ist festgelegt, dass stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel – das sind Mineraldünger, Gülle, Jauche, Gärreste, Mist und Kompost – nicht aufgebracht werden dürfen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Die Regelung gilt für Grünland und Ackerland gleichermaßen und soll der Abschwemmungsgefahr bei nachfolgenden Niederschlägen oder einsetzendem Tauwetter vorbeugen.

Der Vorsitzende des Pflanzenausschusses im Landvolk Niedersachsen, Karl-Friedrich Meyer, sieht die aktuelle Lage mit Sorge: „Es wird nicht wenige Berufskollegen geben, die im Frühjahr neu aussäen müssen. Das macht je Hektar rund 300 € Zusatzkosten aus.“

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