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Flutkatastrophe

Hochwasserschäden: Landwirte können Förderanträge stellen

Ab dem 17. September können von der Flut betroffene Landwirte Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Weitere Infos zur Beantragung in NRW und Rheinland-Pfalz lesen Sie hier.

Lesezeit: 4 Minuten

Einige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Mrd. € können betroffene Landwirte in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Dazu stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Mrd. € aus dem Aufbaufonds 2021 bereit, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Antragstellung in Nordrhein-Westfalen

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Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie zeitnah auf der Seite des Landes NRW.

Landwirtschaft:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände
  • Hilfen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 %.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 % der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 % möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 % der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 % der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Mio. € zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden

Aquakultur/Fischerei

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 % , bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.

Antragstellung in Rheinland-Pfalz

Nach Abschluss der notwendigen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene können die Antragsverfahren im Oktober starten. IHK und HWK werden die Erstberatung der gewerblichen Betriebe übernehmen, Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen im Anschluss über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für Landwirte und Winzer ist das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Mosel zentraler Ansprechpartner.

Für Landwirte und Winzer wird das DLR Mosel zentraler Ansprechpartner sein, für Schäden an landwirtschaftlichen Flächen die entsprechenden Kreisverwaltungen vor Ort. Das Antragsverfahren in Rheinland-Pfalz kann Anfang Oktober starten, nachdem sich der Landtag voraussichtlich Ende September abschließend mit den Aufbauhilfen befasst hat.

Ansprechpartner zur Beratung

Landwirtschafts-, Weinbau- und Fischereibetriebe können sich wenden an das DLR Mosel

Telefon: 06531 / 956-456

Das DLR-Moselwird auch die Antragsbearbeitung und die Auszahlungen vornehmen.

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