Die Bundesregierung hat erneut auf ihre fehlende Kompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht hingewiesen. Im Hinblick auf eine mögliche Regelung von Kapitalanteilsankäufen an landwirtschaftlichen Unternehmen werde der Bund künftig allenfalls eine koordinierende Funktion übernehmen, erklärte Agrar-Staatssekretär Peter Bleser in seiner Antwort auf eine Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann.
Bleser erinnerte daran, dass die Zuständigkeit für die Regulierung des Bodenrechtes seit der Föderalismusreform von 2006 überwiegend bei den Bundesländern liege. Diese müssten daher entscheiden, ob und in welcher Weise Anpassungen im Grundstücksverkehrsgesetz vorgenommen werden sollten. Gleichzeitig verwies der Staatssekretär auf ein für Ende September 2015 zu dem Thema anvisiertes Gespräch mit Abgeordneten und Ländervertretern.
Tackmann wies auf die jüngst erfolgte Übernahme von Aktien der KTG Agrar SE durch chinesische Investoren hin. Sie warnte in dem Zusammenhang davor, dass Anteilskäufe bei Agrarunternehmen die Sicherung der Verfügbarkeit von Boden für ortsansässige Landwirte und eine angemessene Verteilung des Bodeneigentums einschränken könnten.