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Entschädigungsregelungen beim Netzausbau nicht mehr angemessen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekommt Rückenwind für seine Forderung nach höheren Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer beim Netzausbau. Beim 7. Berliner Forum am vergangenen Mittwoch kritisierte die Vizepräsidentin der Europauniversität Viadrina in Frankfurt (Oder), Prof.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekommt Rückenwind für seine Forderung nach höheren Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer beim Netzausbau.


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Beim 7. Berliner Forum am vergangenen Mittwoch kritisierte die Vizepräsidentin der Europauniversität Viadrina in Frankfurt (Oder), Prof. Ines Härtel, eine „entschädigungsrechtliche Schieflage“ zu Lasten der unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Land- und Forstwirte. Die Agrarrechtlerin sprach sich für einen neuen sektorspezifischen Entschädigungsmaßstab aus und nannte eine Grundentschädigung mit einer jährlichen angemessenen Vergütung als eine mögliche Variante.


Auch DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken forderte auf der gemeinsam vom Bauernverband, der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) und der Edmund-Rehwinkel-Stiftung durchgeführten Veranstaltung eine wiederkehrende angemessene Vergütung für die Mitbenutzung der Grundstücke. „Wer fremden Grund und Boden nutzt und damit Erträge erwirtschaftet, muss auch diejenigen daran teilhaben lassen, die diese Möglichkeit mit ihrem Eigentum eröffnen und zulassen müssen“, betonte Krüsken.


Er bezeichnete eine Neujustierung der Entschädigungssätze als eine wichtige Voraussetzung, um die erforderliche Akzeptanz für den Netzausbau bei den Betroffenen sicherzustellen. Entscheidungen dazu müssten noch in dieser Legislaturperiode getroffen werden. Der Generalsekretär bekräftigte zudem die Forderung, beim Netzausbau auf naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind die Verhandlungen mit den Ländern über eine Bundeskompensationsverordnung gescheitert.


Keine Erfahrung


Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke, räumte auf der Veranstaltung eine stärkere Betroffenheit der Landwirte bei der Erdverkabelung im Vergleich zu Freileitungen ein. Zum einen stelle die Verlegung einen erheblichen Eingriff dar; zum andern blieben auf Dauer Beschränkungen für die Flächennutzung.


Laut Franke wurde mit dem Beschluss der Koalitionsfraktionen vom Sommer dieses Jahres ein Vorrang für die Erdverkabelung bei der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) festgelegt. Das dafür erforderliche Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus werde aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen. Der Gesamtumfang der zu verlegenden Erdkabel wird auf 1 700 km geschätzt.


Der Vizepräsident verwies darauf, dass es bislang keine Erfahrungen mit Gleichstromprojekten gebe. Umso wichtiger sei es, mit Baubeginn Erfahrungen zu sammeln. Dies gelte auch für Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie mögliche Entschädigungsregelungen. Akut werde dies allerdings erst in einigen Jahren mit der Einleitung der Planfeststellungsverfahren, so dass für notwendige Entscheidungen kein Zeitdruck bestehe.


Starke Beharrungskräfte


In dieser Legislaturperiode werde es keine Bundeskompensationsverordnung mehr geben, sagte der zuständige Referatsleiter im Umweltressort, Dr. Stefan Lütkes. Der Ministerialbeamte führt das Scheitern auf „sehr starke Beharrungskräfte“ in den Ländern zurück.


Das Umweltministerium hatte Anfang dieses Jahres einen Entwurf für eine Bundeskompensationsverordnung vorgelegt, nachdem ein erster Anlauf in der vorigen Legislaturperiode im Bundesrat keine Zustimmung gefunden hatte. Allerdings stieß auch die neue Fassung auf breite Ablehnung. Lütkes nannte als Hauptgegner die Flächenländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg sowie Hessen und Schleswig-Holstein.


Der Ministerialbeamte bedauerte das Scheitern der Verhandlungen. Eine bundesweite Kompensationsverordnung wäre seiner Auffassung nach wichtig für den Netzausbau gewesen und hätte durch die Harmonisierung von Vorgaben und den Abbau bestehender administrativer Hürden zur Vereinfachung beitragen können. Der Entwurf des Umweltressorts war allerdings in Politik und Verbänden auf Ablehnung gestoßen. Nach einhelliger Meinung im Agrarbereich hätte die Regelung keinen wirksamen Beitrag zur Minderung des Flächenverlustes in der Landwirtschaft geleistet. Union und SPD hatten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf den Erlass einer Bundeskompensationsverordnung verständigt.


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