Die EU-Mitgliedstaaten drängen auf Schwellenwerte zur Kennzeichnung der Verunreinigungen von konventionellem Saatgut mit zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Diese Obergrenzen müssen so niedrig wie möglich gesetzt werden und allen Beteiligten Wahlfreiheit verschaffen - Produzenten ebenso wie Konsumenten von konventionellen, ökologischen oder gentechnisch veränderten Erzeugnissen. Das geht, wie bereits beichtet, aus Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union hervor, die die EU-Umweltminister am vergangenen Donnerstag einstimmig abgesegnet haben. Damit kann sich die französische Ratspräsidentschaft zugute schreiben, ein Grundsatzpapier zu GVO zustande gebracht zu haben.
Hinsichtlich der Umweltbewertung betonen die Minister den Bedarf nach mehr Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten. Jede GV-Pflanze solle als Einzelfall geprüft werden, wobei auf die spezifischen Eigenschaften der Ökosysteme und Gebiete, in denen der Anbau vorgesehen sei, geachtet werden müsse. Die Überarbeitung der Leitlinien für die umweltbezogene Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) solle nach Möglichkeit bereits vor März 2010 abgeschlossen sein, sofern dadurch die Qualität des Prozesses nicht beeinträchtigt werde. Alle Regierungen müssten ab er stets Gelegenheit haben, aktiv an der Risikobewertung teilzunehmen und ihre Ansichten einbringen zu können. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssten des Weiteren sicherstellen, dass vor der Freisetzung oder der Markteinführung eines GVO mögliche Risiken systematisch und unabhängig erforscht würden, so die Minister.
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