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GVO-Tagebuch Teil 7: Bis zur letzten Maispflanze!

Landwirt Anton Glogger\-Hönle aus Attenhofen kämpft stellvertretend für alle Betroffenen. Hier sein 7. Tagebucheintrag. "Sehr geehrter Herr Glogger \- Hönle, in dem Ihnen zugegangenen Bescheid ordnet die Regierung von Oberbayern (ROB) die ordnungsgemäße Beseitigung der Pflanzen der o. g.

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Landwirt Anton Glogger\-Hönle aus Attenhofen kämpft stellvertretend für alle Betroffenen. Hier sein 7. Tagebucheintrag.


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"Sehr geehrter Herr Glogger \- Hönle, in dem Ihnen zugegangenen Bescheid ordnet die Regierung von Oberbayern (ROB) die ordnungsgemäße Beseitigung der Pflanzen der o. g. Maissorte (PR38H20 mit der Anerkennungsnummer D/H4629/831W) an. In diesem Zusammenhang wurden die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verpflichtet, im Rahmen der Amtshilfe den ordnungsgemäßen Umbruch gegenüber der ROB zu bestätigen. Zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beseitigung lt. Anordnungsbescheid der ROB teilt die Landesanstalt für Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der ROB folgendes mit: Sind trotz der im Anordnungsbescheid beschriebenen Bodenbearbeitungsmaßnahmen noch einzelne lebensfähige Maispflanzen auf dem Schlag, so ist die Anordnung nicht ausreichend erfüllt. Nach dem Text der Anordnung wäre in diesen Fällen noch eine Pflugfurche notwendig. Von einer Pflugfurche kann abgesehen werden, wenn der Landwirt sich zu einer nachfolgenden Beseitigung der verbliebenen Restpflanzen verpflichtet (z.B. durch Maschinenhacke oder Handhacke)." Hier möchte ich noch mal an die Verantwortlichen der Firma Pioneer, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Bayern und der Regierung von Oberbayern appellieren, sich in einschlägigen Geschäften, einstielige Handhacken, die mit zwei Händen zu führen sind, zu besorgen und sich zu den betroffen Landwirten zu begeben. Dort können sie sich den Weg zu den Feldern beschreiben lassen und bei stechender Sonne dem Vergnügen frönen Mais mit der Hand zu entfernen. Denn... "Erst nach der vollständigen Vernichtung aller Maispflanzen kann vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ordnungsgemäße Beseitigung der Maisbestände..... vor Ort bestätigt werden. Der Behördenleiter des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weißt noch darauf hin, dass in den nächsten Tagen ein Termin zur Besichtigung der betroffenen Flächen, sowie die Dokumentation der Maßname ins Haus steht. Nun ist Ernte oder sie läuft in den nächsten Tagen an, selbstverständlich bleibt da noch eine Menge Zeit für die ordnungsgemäße Beseitigung nicht vernichteter Maispflanzen, besonders in den Beständen, in denen Mais nachgesät wurde. Manche Landwirte haben davon so um die 40 ha. Montag 12.07.2010 Geschehen noch Wunder und Zeichen oder ist das ein Griff in die Trickkiste?Pioneer Hi-Breed biete eine Soforthilfe an. In diesem Schreiben weist Pioneer auf die intensiven, jedoch vergeblichen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden als auch dem Deutschen Bauernverband hin, eine Lösung für die den Landwirten entstandenen oder noch entstehenden finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den behördlichen Umbruchverfügungen zu erreichen:


"Die Aufklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Behörden um damit die Abwendung von Umbruchverfügungen, sowie die Schadloshaltung unserer Kunden, die unverschuldet in diese Lage geraten sind, hatten für uns dabei stets oberste Priorität."


Also muss doch ich mit der Hacke aufs Feld. Und weiter... "Die nun eingetretene Situation ist allein dem Umstand geschuldet, dass das Land Niedersachsen nachlässig gehandelt und den angeblichen GVO \- Verdachtsfall erst nach erfolgter Aussaat an Pioneer gemeldet hat." Pioneer hat starke Zweifel am Untersuchungsergebnis der Behörden und beabsichtigt auf gerichtlichem Weg im Rahmen eines Amtshaftungsverfahren diese Zweifel klären zu lassen. Dazu benötigen sie die Unterstützung der betroffenen Landwirte, denn solange keine Schadensansprüche gegen Pioneer festgestellt wurden, kann Pioneer in einem Amtshaftungsverfahren gegen das Land Niedersachsen keinen zu ersetzenden Schaden darlegen. Also soll eine Musterklage gegen Pioneer geführt werden mit der der Schadensersatzanspruch der Landwirte gegenüber Pioneer gerichtlich festgestellt wird. Pioneer will nun den Landwirten keinen jahrelangen Rechtsstreit zumuten, bis sie ihr Geld bekommen und bietet eine Soforthilfe für die betroffenen Landwirte an, die kein Darlehen sind und keine Sicherheiten benötigt, sonder die Sicherung meiner finanziellen Situation und zur Pflege der guten Kundenbeziehungen dienen soll. "Diese Vorgehensweise haben wir dem Deutschen Bauernverband und den Landesverbänden, als Ihre Berufsvertretung, unterbreitet und gebeten, stellvertretend für Sie ein Musterverfahren zu führen. Dies hätte für Sie den Vorteil, dass Ihre Interessenvertreter Ihre Ansprüche bündeln und so abschließend die Schadensersatzansprüche gerichtlich festgestellt werden." Ich kann bis 16.Juli 2010 mein Interesse an dieser gemeinsamen Vorgehensweise erklären und soll dann nach Rücklauf der Antworten über das weitere Vorgehen informiert werden. Zum Glück brauche ich das Geld nicht dringend und muss mal nachschauen, wie lange ich schon Pioneersaatgut benutze. Jedoch werde ich sicherlich gegen Pioneer Schadensansprüche erheben, möchte mich aber nicht vor deren Karren spannen und schon gar keinen Maulkorb verpassen lassen. Wenn Pioneer mit offenen Karten spielen würde, dann sollen Sie mir ohne Interessensbekundung die Bedingungen der Soforthilfe zu kommen lassen, sowie mich über das weitere Vorgehen informieren, dann kann ich mich frei entscheiden. Unter Zeitdruck lasse ich mich sehr ungern setzen, den habe ich in der Ernte so oder so. So wie ich mich für mein Saatgut auch frei entscheiden möchte. Die Hacken wären übrigens schnell besorgt. Wen informiert eigentlich das Land Niedersachsen? Der Bayerische Rundfunk möchte sowohl im Radio, als auch im Fernsehen an der Sache dran bleiben. Mittwoch, 14.07.2010 In einem Schreiben vom BBV wird darauf hingewiesen, dass Pioneer den geforderten vollen Schadensausgleich für GVO \- Spuren im Maissaatgut der Sorte PR 38H20, mit der Anerkennungsnummer D/H4629/831 W bzw. D/H4629/556W endgültig ablehnt. Ich kenn mich ja mit juristischen Winkelzügen nicht besonders gut aus, da muss ich mich auf meine Rechtsberatung verlassen. Aber das riecht so richtig nach Bauernopfer. Noch mal zum mitschreiben: - Musterklage gegen Pioneer durch Landwirt, also meine Kollegen und ich. - "Gemeinsames" Vorgehen gegen Land Niedersachsen mit unseren Schadensansprüchen, also meine Kollegen und ich. - Interessenbekundung an gemeinsamem Vorgehen, wirklich ohne Bedingungen? - Inanspruchnahme einer Soforthilfe von Pioneer, wirklich ohne Bedingungen? Da finde ich den Vorschlag vom BBV etwas angenehmer, dass sich die betroffenen Landwirte mit dem Bauernverband und mit Pioneer zusammensetzen, um so über verschiedene Vorgehensweisen zu beraten. Der Bauernverband weißt im gleichen Schreiben noch darauf hin, dass kein Zeitdruck besteht und dass eine Klage gegen Pioneer angestrebt wird. Donnerstag 15.07.2010 Ich wusste gar nicht, dass Mais so zäh ist. Es stehen doch tatsächlich einzelne Maispflanzen trotz Hitze und Bearbeitung wieder auf. Ich habe noch ein paar Handhacken übrig. Freitag 16.07.2010 Im aktuellen Marktbericht ist von steigenden Maispreisen die Rede.


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