Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, die weitere Details zum Greening regelt, wird den Bundesrat aller Voraussicht nach nicht ohne Änderungen passieren. Der Agrarausschuss der Länderkammer verlangt einige Anpassungen am Regierungsentwurf.
So sollen Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen werden sollen, eine Breite von maximal 20 m aufweisen anstatt 10 m wie in der Vorlage. Damit soll die Streifenbreite der von ebenfalls als ökologische Vorrangflächen möglichen Feldrändern entsprechen. Ergänzt werden sollen dem Ausschuss zufolge die Kulturartenlisten der Zwischenfrüchte, die auf ökologischen Vorrangflächen zulässig sind. Auch bei den Kurzumtriebsplantagen wollen die Länder Änderungen bei den zulässigen Arten.
Auf Vorrangflächen sollen beispielsweise Roggen sowie Saat- und Rauhafer als Mischungspartner zugelassen werden. Rot- und Wiesenschwingel sollen ebenfalls im Zwischenfruchtanbau möglich sein. Bei Kurzumtriebsplantagen wollen die Länder für Weiden und Pappeln eine Einschränkung der zulässigen Kreuzungen auf die anderen heimischen Arten dieser Gattungen.
In Berlin geht man davon aus, dass die Änderungswünsche kein Hindernis für eine Verkündung der Verordnung darstellen werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte auf der Delegiertentagung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) vergangene Woche in Bad Dürkheim zu erkennen gegeben, dass er im weiteren Verfahren mit keinen größeren Hindernissen rechne.
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