Die Länder zeigen in der Diskussion um eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Flagge. Die Agrarministerkonferenz sprach sich am vergangenen Freitag für eine Anpassung der GAK an das Maßnahmenspektrum des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) aus. Gleichzeitig seien „bewährte Kernmaßnahmen“ fortzuführen.
Keinesfalls dürfe eine Erweiterung des Maßnahmenspektrums zu einer Schwächung der bestehenden Maßnahmen führen. Die Länder bekräftigen ihre Forderung, dass zusätzliche Fördermaßnahmen mit einer Aufstockung des GAK-Plafonds und gegebenenfalls einer Erhöhung des Bundesanteils einhergehen müssten. Festzuhalten sei an den Grundprinzipien der GAK, wonach der Bund die Maßnahmen der Länder unterstützte und die Länder jeweils eigenständig über die Umsetzung entschieden.
Konsens besteht bei den Ressortchefs zudem darüber, für den präventiven Hochwasserschutz zusätzliche Mittel im Rahmen eines Sonderrahmenplans zur Verfügung zu stellen und die Finanzierung analog zum Küstenschutz zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 70 zu 30 abzuwickeln. Zur Frühjahres-AMK im kommenden Jahr soll der Bund einen Arbeits- und Zeitplan für die notwendige Novelle des GAK-Gesetzes und eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes vorlegen.
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ELER-Programme bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht (5.9.2014)