Am Mittwoch hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt, dass das Verbot der Übernahme des auf die Vermarktung von Sauenfleisch spezialisierten Familienunternehmens Tummel durch Tönnies im Jahr 2011 rechtmäßig war. Das Bundeskartellamt hatte dies damals aus Wettbewerbsgründen untersagt. Eine Rechtsbeschwerde gegen die OLG ‐ Entscheidung ist nicht zugelassen, teilt der Wettbewerber Westfleisch in einer Presseinformation mit.
Worum es in der Angelegenheit genau ging, können Sie hier noch einmal nachlesen:
Bußgeld gegen Tönnies wegen unvollständiger Anmeldung der Tummel-Übernahme (15.1.2013)