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topplus Wachstumschancengesetz

Pauschalierung der Umsatzsteuer: Scheitert die Regierung mit ihren Plänen?

Der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz ausgebremst und den Vermittlungsausschuss angerufen. Kann das Gesetz noch rechtzeitig in Kraft treten? Was wird aus der Pauschalierung für Landwirte?

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz seine Zustimmung verweigert. Darin sind auch Änderungen für Landwirte vorgesehen - unter anderem die Kürzung der Vorsteuerpauschale für Landwirte.

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Eigentlich sollte das Gesetzespaket, das aus rund 50 Einzelmaßnahmen besteht, Anfang Januar in Kraft treten. Ob dieses Ziel noch realistisch ist, wagt derzeit niemand zu beantworten.

Sollte der Pauschalierungssatz tatsächlich von 9 % auf 8,4 % sinken, würden nicht wenige in die Regelbesteuerung wechseln. Das ergab eine Umfrage von top agrar. Ein Wechsel ist noch bis zu zehn Tage nach Ablauf eines Kalenderjahres rückwirkend für dieses Jahr möglich. Das Umsatzsteuergesetz schreibt auch keine bestimmte Form vor. Steuerexperten raten jedoch, die sogenannte Optionserklärung schriftlich beim Finanzamt einzureichen.

Wie es jetzt weitergeht

Das Wachstumschancengesetz ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. ohne grünes Licht aus dem Bundesrat würde es in der Versenkung verschwinden. Deshalb muss nun der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat aushandeln.

Voraussichtlich wird es aber zunächst Gespräche zwischen Koalitions- und Oppositionsfraktionen sowie den Ländern geben. Diese müsste der federführende Bundesminister, in diesem Fall Christian Lindner, koordinieren. Wann und ob es überhaupt dazu kommt, ist unklar - zumal die angespannte Haushaltslage die Situation nicht einfacher macht.

Auf Anfrage von top agrar heißt es aus dem Bundesfinanzministerium: „Alle Gespräche im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz sind nicht-öffentliche Termine, zu denen wir uns wie üblich nicht äußern“. Aus Sicht des BMF soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens könne jedoch nicht beeinflusst werden.



So setzt sich der Vermittlungsausschuss zusammen



Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium zwischen Bundestag und Bundesrat. Ihm gehören 16 Mitglieder des Bundesrates und ebenso viele Mitglieder des Bundestages an. Die Sitzverteilung richtet sich nach der Größe der Fraktionen. Weichen die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, muss der Bundestag erneut zustimmen.

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