Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen vorgelegt. Im sogenannten Milchpaket wurden auf EU-Ebene erstmals für den Milchbereich Bestimmungen zur staatlichen Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie Branchenverbänden beschlossen.
Das Marktstrukturgesetz dient seit 1969 der Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen in Deutschland. Es bietet jedoch heute keine ausreichende Grundlage mehr für diesen Regelungsbedarf. Daher soll es durch ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz, AgrarMSG) abgelöst werden. (ad)
Hintergründe:
Bundesrat gegen Verbot von Doppelmitgliedschaften (5.11.2012)
Agrarminister wollen Doppelmitgliedschaften für Milchbauern (1.10.2012)
Neues Marktstrukturgesetz soll Bündelung von Agrarerzeugnissen erleichtern (20.9.2012)