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Regierung will EEG für Solarkürzung ändern

Das Bundeskabinett hat heute die von Union und FDP ausgehandelte Kürzung der Solarförderung auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat heute die von Union und FDP ausgehandelte Kürzung der Solarförderung auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG. Der Vorschlag wird nun offiziell von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht, teilte das Bundesumweltministerium am Mittag mit. Die Fraktionen sollen das Gesetz dann selbst auf den Weg bringen, weil so das Verfahren etwa bei der Beteiligung des Bundesrates beschleunigt wird. Eine erste Befassung im Bundestag ist für Ende März geplant.


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Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 %, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 % und bei sonstigen Flächen um 15 %. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.


Die Solarförderung war in die Kritik geraten, da die bisherigen garantierten Abnahmepreise einen Boom ausgelöst hatten, der von allen Stromverbrauchern bezahlt werden muss: Über eine Umlage finanzieren sie die Differenz zum niedrigeren allgemeinen Preis. Die Branche hat die Kappungen heftig kritisiert und als Zerschlagung einer Zukunftsindustrie bezeichnet. An der Börse sind Solarwerte seit Bekanntwerden der Pläne unter Druck geraten.


Röttgen zufrieden


"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 % und im Jahr 2011 um 3 % pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 % hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.


Vorteile für private Anlagenbetreiber


Allerdings sieht eine neue Regelung der Gesetzesnovelle auch größere Vorteile für private Anlagenbetreiber vor, berichtet DIE WELT. So wird der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms finanziell relativ attraktiver. Laut Gesetzesvorlage soll der Eigenverbrauch stets um 12 Cent niedriger vergütet werden, als die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz. Beträgt die Einspeisevergütung also etwa 34 Cent, bekommt der Eigenverbraucher von Solarstrom noch 22 Cent ausgezahlt. Gleichzeitig vermeidet der Selbstverbraucher jedoch den Strombezug vom regionalen Energieversorger für etwa 20 Cent pro Kilowattstunde, womit sich der finanzielle Vorteil des Eigenverbrauchs auf 42 Cent summiert - acht Cent mehr, als wenn der Solarstrom ins Netz eingespeist worden wäre. So bevorteilt die Gesetzesnovelle den Eigenverbrauch und sorgt so dafür, dass es attraktiv bleibt, Anlagen zu installieren.


Seehofer stellt sich quer


Zwar hat die Regierung die Pläne abgesegnet, Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer will sich damit aber nicht abfinden und hat deutlichen Widerstand angekündigt. Die angestrebte Senkung sei zu hoch und setze die falschen Schwerpunkte. Bayern werde alle Hebel in Bewegung setzen, um noch Änderungen zu erreichen, sagte er am Mittwoch. "Eine zu abrupte und drastische Kürzung birgt die Gefahr schwerer Marktverwerfungen und bedeutet den Verlust wertvoller Arbeitsplätze in einer hochmodernen Branche." Es wäre auch falsch, wenn der Bau von Solaranlagen auf Freiflächen durch eine zu radikale Reduktion der Fördersätze völlig zum Erliegen käme, meinte Seehofer. Unterstützung bekam er von Grünen-Chef Cem Özdemir und Wirtschaftsvertretern.


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